Auf die Union ist in der Frage CCS kein Verlass

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Auf die Union ist in der Frage CCS kein Verlass



(pressrelations) - >Zu der Verschiebung der Beschlussfassung zum CCS-Gesetz sagt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Marco Buelow:

Es ist schon ein Possenspiel, was die Union bei den Beratungen zum CCS-Gesetz auffuehrt. Bei den Verhandlungen der Koalitionsfraktionen haben sie ausschliesslich Entlastungen gegenueber den Betreibern und restriktive Massnahmen gegenueber der Bevoelkerung durchsetzen wollen. So hat die Union verlangt, die Rechtsschutzmoeglichkeiten der betroffenen Grundstueckseigentuemer in verfassungswidriger Weise zu beschraenken und den Sicherheitsstandard fuer den Bau und Betrieb eines CO2-Speichers abzusenken (siehe Anlage).

Es war vor allem die SPD-Fraktion, die Aenderungsvorschlaege zum Gesetzentwurf vorgelegt hat, die klare Kriterien fuer die Haftungsregelung, zum Verantwortungsuebergang und zum Sicherheitsstandard eingefordert hat. Diese wurden aber von der Union strikt abgelehnt.

Erst nachdem ueber die weitergehenden Vorschlaege keine Einigung zustande kam, haben sich die Koalitionsfraktionen auf einen Minimalkonsens - den Regierungsentwurf - verstaendigt. Dieses Ergebnis wurde dann in der Unionsfraktion abgelehnt mit der Begruendung Grundstueckseigentuemer schuetzen zu wollen. Dabei greift die Kritik aus der Union an dem Regierungsentwurf viele Punkte auf, welche die Verhandlungsgruppe der Union vorher vehement gegenueber der SPD abgelehnt hatte.

Es war von Beginn an die Position der SPD-Umweltpolitiker auch wegen der vielen offenen Fragen und Kritikpunkte, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Demonstrationsprojekte zu reduzieren.

Dies wuerde einen sinnvollen Kompromiss ermoeglichen zwischen der Chance eine neue Technologie zu erproben, die fuer den Klimaschutz wichtig werden koennte und der Beruecksichtigung von berechtigter Kritik und ungeklaerten Fragen zu CCS auf der anderen Seite.

Uns ist dabei wichtig, das der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz immer Vorrang vor der CCS-Technologie haben muss und bei Nutzungskonkurrenzen zu beruecksichtigen ist.



Anlage

Folgende Forderungen hat die Union erhoben:

1. Die Energieversorgungsunternehmen sollten bereits auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses mit dem Bau und der endgueltigen Einlagerung von CO2 beginnen koennen, ohne dass die Entscheidung vorher haette gerichtlich ueberprueft werden koennen. Damit waeren die betroffenen Grundstueckseigentuemer ihre Rechtsschutzmoeglichkeiten in verfassungswidriger Weise beschraenkt worden. Wenn die Union nun vorgibt, zum Schutz dieser Landwirte und Grundstueckseigentuemer den Anwendungsbereich auf ein Demo-Gesetz zu beschraenken, ist dies in hohem Masse unglaubwuerdig.

2. Absenkung des Sicherheitsstandard auf den niedrigen "Stand der Technik". Vor dem Hintergrund, dass es fuer die neue CCS-Technologie noch keinen Technikstandard gibt und dieser erst entwickelt werden muss, auch praktisch nicht umsetzbar.

3. Ablehnung einer Vorrangregelung fuer Geothermie, damit haette die Gefahr bestanden, dass Unternehmen fruehzeitig nach dem Windhundprinzip ihre Claims abstecken und die zukuenftige Geothermie ausschliessen.

4. Ausweitung der Duldungsplicht fuer Grundstueckseigentuemer durch eine Vorverlegung der Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses.

5. Weitere Verschaerfung der Haftungsregelung zu Lasten der Grundstueckseigentuemer. Der Betreiber sollte bereits von der Haftung fuer hoehere Gewalt ausgeschlossen werden, wenn er den Nachweis eines bestimmungsgemaessen Betriebes erbringt.

6. Berechnung der Deckungsvorsorge am Leckagerisiko.

7. Verkuerzung des Zeitraums fuer den Verantwortungsuebergang auf 20 Jahre.

8. Ausweitung der Uebergangsbestimmungen auf bergrechtliche Genehmigungen, die in das Verfahren nach dem CCS-Gesetz ueberfuehrt werden sollten.

Die SPD hat in den Verhandlungen folgende Forderungen vertreten:

1. Die SPD hat sich fuer ein Demonstrationsgesetz eingesetzt, das einen Rechtsrahmen fuer die aktuell geplanten CCS-Demonstrationsprojekte bietet. Die kommerzielle Nutzung von CCS sollte dann durch ein spaeteres Gesetz ermoeglicht werden.

2. Mehr Transparenz durch Veroeffentlichung von Aufsichtsdaten in einem CCS-Register.

3. Erhoehung des Sicherheitsstandards auf "Stand von Wissenschaft und Technik".

4. Streichung eines im Einzelfall moeglichen Verantwortungsuebergang auf den Staat unterhalb eines Zeitraums von 30 Jahren (§ 31 KSpG).

5. Konkretisierung der Deckungsvorsorge und des Nachsorgebeitrages, um den Staat vor einer Kostenueberwaelzung zu schuetzen.

6. Regelung der Nutzungskonkurrenz zwischen CCS-Speicher und anderen Nutzungen wie Geothermie, Druckluftspeicher, Gasspeicher usw. sowie eine Vorrangregelung fuer Geothermienutzungsmoeglichkeiten.

7. Verordnungsermaechtigungen sollen unter Zustimmungsvorbehalt des Bundestags gestellt werden.

8. Eine Pflicht zu CCS-ready als Genehmigungsvoraussetzung fuer neue Kraftwerke.


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Datum: 18.06.2009 - 11:32 Uhr
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