Deutsche Umwelthilfe fordert rückwirkende Förderung der Rußfilter-Nachrüstung
ID: 1041324
gleichzeitig auf 'grün' scharfgestellt
In ihrem Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien CDU/CSU
und SPD angekündigt, zur Verbesserung der Luftqualität die "Umrüstung
mit Rußpartikelfiltern für PKW und leichte Nutzfahrzeuge weiter zu
fördern". Dies ist nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH)
dringend erforderlich: Zum 1. Juli 2014 werden in Nordrhein-Westfalen
22 Umweltzonen auf "grün" scharfgestellt. In der Folge dürfen 900.000
Euro 3 Diesel-Fahrzeuge mit gelber Plakette ab diesem Zeitpunkt nicht
mehr ins Ruhrgebiet sowie in weitere NRW-Metropolen einfahren. Die
Maßnahme ist seit Jahren überfällig angesichts der andauernden hohen
Luftverschmutzung durch Dieselmotorabgasen in den Ballungszentren des
bevölkerungsreichsten Bundeslands.
Derzeit erreichen die DUH zahlreiche Anfragen verunsicherter
Fahrzeughalter zur Dieselrußfilter-Nachrüstung. Unmittelbar nach der
Unterzeichnung des Koalitionsvertrages feierten im Dezember 2013
Umweltpolitiker der Union und der SPD die darin festgeschriebene
Wiederaufnahme der Nachrüstförderung rechtzeitig vor der Verschärfung
der NRW-Umweltzonen zur Jahresmitte 2014. Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft hatte sich persönlich dafür eingesetzt, die
Weiterführung im Koalitionsvertrag aufzunehmen.
Weniger als drei Monate bleiben bis zur Umstellung der
nordrhein-westfälischen Umweltzonen. Deshalb forderte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch Umweltministerin Barbara
Hendricks sowie die Umwelt-, Finanz- und Haushaltspolitiker der
Regierungsparteien auf, sich im Rahmen der Beratungen über den
Bundeshaushalt 2014 schnell über die Modalitäten der
Nachrüst-Förderung einig zu werden. Die rückwirkende Förderung der
Nachrüstung müsse - wie bereits im Jahre 2010 praktiziert - noch in
der ersten Aprilhälfte angekündigt werden
"Noch nie zuvor waren so viele Autofahrer gleichzeitig von
Verschärfungen ihrer Umweltzone betroffen wie zur Jahresmitte in
Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig verbleiben weniger als drei Monate
für eine ordnungsgemäße Nachrüstung. Autobesitzer, die sich keinen
Neuwagen leisten können, müssen ihr Altfahrzeug nachrüsten, sonst
dürfen sie mit ihrem Dieselstinker nicht mehr in die Umweltzone
einfahren. Betroffen sind private Pkw-Halter, aber auch zahlreiche
Handwerker und Mittelständler, die mit ihren Lieferfahrzeugen mobil
bleiben wollen", so Resch. Er betonte, dass die Politik den Menschen
vor Ort dabei helfen muss, sich und ihre Mitbürger vor
krebserregendem Dieselruß zu schützen und außerdem durch die
Rußminderung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 030-2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030-2400867-22, Mobil: 0151-55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de
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Datum: 02.04.2014 - 09:00 Uhr
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