Stuttgarter Zeitung: zur SPD und Petra Hinz
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die Möchtegern-Juristin im Bundestag fehl am Platze. Weiterhin einen
Ausschluss zu betreiben, wäre dennoch ein Irrweg. Der Gesetzgeber hat
die Hürden aus gutem Grund sehr hoch gesetzt, so dass die Bedingungen
des Bundeswahlgesetzes hier nicht erfüllt werden. Da ist es
einfacher, sich mit Hinz direkt zu verständigen. Ähnliches gilt für
das Parteiordnungsverfahren: Die Frau aus der SPD werfen zu wollen,
wäre unverhältnismäßig und würde weiteren Kollateralschaden nach sich
ziehen.
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Datum: 04.08.2016 - 19:34 Uhr
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