Winkelmeier-Becker:Übertragung von Gerichtsentscheidungen schafft mehr mediale Transparenz
ID: 1502950
Gerichtsverfahren rückt Justiz näher an den Bürger
Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag abschließend
über das "Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in
Gerichtsverfahren". Dazu erklärt die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Mit dem Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in
Gerichtsverfahren ermöglichen wir, dass Urteilsverkündungen der fünf
Bundesgerichte künftig gefilmt und im Fernsehen übertragen werden
können. Bürgerinnen und Bürger haben künftig die Möglichkeit, den
Richtern bei der Begründung ihrer Entscheidungen direkt zu folgen.
Das erhöht die Akzeptanz höchstrichterlicher Entscheidungen. Die
Justiz rückt so näher an die Bürgerinnen und Bürger heran und wird
das Interesse für die Dritte Staatsgewalt, die im Unterschied zu
Parlament und Regierung in Rundfunk und Fernsehen wenig präsent ist,
stärken.
Für die Union ist wichtig, dass mit dem Gesetz die Bestimmungen
über die Medienöffentlichkeit der Bundesgerichte an die für das
Bundesverfassungsgericht geltende Rechtslage angepasst werden. Damit
gelten nun für alle obersten Gerichtshöfe dieselben Regeln für
mediale Transparenz. Wie beim Bundesverfassungsgericht sollten bei
Urteilsverkündungen jeweils ein Fernsehteam eines
öffentlich-rechtlichen und eines privaten Senders zugelassen werden.
Diese Maßgabe stellt sicher, dass ein Aufgebot an Kamerateams nicht
zur Belastung für Gericht und Prozessbeteiligte wird. Für eine
transparente Justiz sind nicht schöne Bilder wichtig, sondern vor
allem eine verständliche Erklärung der Gründe und Auswirkungen einer
Entscheidung.
Die Neuregelung ermöglicht auch die Tonübertragung von Verhandlung
in einen Nebenraum (Medienarbeitsraum), damit eine interessierte
Öffentlichkeit noch besser über die Medien informiert werden kann.
Auch Aufzeichnungen von zeithistorisch bedeutenden einzelnen
Gerichtsverfahren zu Archivierungszwecken sind in Zukunft erlaubt.
Hierfür dürfen Tonmitschnitte gemacht werden. Filmaufzeichnungen
haben wir ausgeschlossen, da das Mitlaufen einer Kamera die Gefahr
birgt, das Verfahren zu beeinflussen. Dies kann zum Beispiel dadurch
geschehen, nicht mehr allein die Wahrheitssuche im Vordergrund der
Verhandlung steht, sondern auch persönliche Profilierungsversuche von
Prozessbeteiligten, u.U. mit Angriffen auf andere Beteiligte und
deren Persönlichkeitsrechte. Wir werden in der Praxis beobachten, wie
von der Möglichkeit für Tonaufzeichnungen Gebrauch gemacht wird und
welche Auswirkungen dies auf das Gerichtsverfahren selbst hat.
Außerdem sorgt das Gesetz für mehr Barrierefreiheit im
Gerichtssaal, da künftig hör- und sprachbehinderte Personen auch
außerhalb der konkreten Gerichtstermine in allen Verfahrensschritten
eine Übersetzungshilfe gestellt bekommen."
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Datum: 22.06.2017 - 16:33 Uhr
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