Winkelmeier-Becker/Heil: Große Koalition wird Verbraucherschutz deutlich ausbauen
ID: 1590522
Am morgigen Mittwoch jährt sich wie jedes Jahr am 15. März der
Weltverbrauchertag. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker und die
zuständige Berichterstatterin Mechthild Heil:
"Die große Koalition plant zahlreiche Vorhaben zur Verbesserung
des Verbraucherschutzes. Eines der ersten großen Projekte wird die
Einführung der Musterfeststellungsklage für Verbraucher sein, die
dadurch bessere Möglichkeiten zur gemeinsamen Rechtsdurchsetzung
erhalten sollen.
Für Fälle, in denen eine Vielzahl von Betroffenen auf die gleiche
Art und Weise geschädigt worden ist, soll eine effektive
Rechtsdurchsetzung geschaffen werden. Wenn Verbrauchern zum Beispiel
ein mangelhaftes Produkt verkauft wurde oder ein ungünstiger Vertrag
aufgenötigt worden ist, darf die Durchsetzung ihrer Rechte nicht an
hohen Beweis- und Prozesskosten und ungewissem Verfahrensausgang
scheitern. Eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild darf dabei
aber nicht entsteht. Wir werden deshalb die Klagebefugnis auf
festgelegte, qualifizierte Einrichtungen beschränken. CDU und CSU
wollen so sicherstellen, dass nur besonders qualifizierte
Verbraucherschutzorganisationen exklusiv mit der Klagebefugnis
beauftragt werden. Das verhindert Missbrauch. Das Gesetz soll
spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten, damit Ansprüche nicht
zum Jahresende 2018 verjähren und Klagen zeitnah erhoben werden
können. Das gilt insbesondere für etwaige Ansprüche aus dem Kauf von
Diesel-Fahrzeugen im Jahr 2015, deren einfache Registrierung in einem
Klageregister ermöglicht werden soll. Auch die Durchsetzung kleiner
Streuschäden, wie z.B. die Entschädigung für Flugverspätungen, wollen
wir verbessern.
Zur Stärkung von Aufsicht und Bürgerinformation im
Verbraucherschutz plant die Union, die Mittel für die vorhandenen
Marktwächter im Haushalt zu verstetigen und sie mit einem eigenen
Gesetz erstmals auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Die Rechte
der Marktwächter werden so eindeutig festgelegt und gleichzeitig wird
die Transparenz ihrer Arbeit garantiert.
Die Bundesregierung soll zukünftig zur leichteren Auffindbarkeit
von Verbraucherinformationen ein bundesweites einheitliches 'Portal
Verbraucherlotse' anbieten. Wir werden die Verbraucherzentralen mit
der weiteren Bereitstellung von Materialkompassen beauftragen, die
Angebote für die Verbraucherbildung, z.B. für Schulen, bündeln und
zukünftig auch über die Bildungscloud zur Verfügung stehen.
Eine ganze Reihe kleinerer Vorhaben soll den Menschen im Alltag
konkret helfen. So werden wir z.B. gegen Tachomanipulationen bei
Gebrauchtfahrzeugen vorgehen, die Häufigkeit von Strom-, Wasser- und
Gassperren reduzieren, den Missbrauch des grundsätzlich bewährten
Abmahnrechts verhindern und Verbraucher besser vor telefonisch
untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen schützen. Im IT-Bereich
sollen die Auswirkungen von computerbasierten Entscheidungen, etwa
auf Kreditnehmer und Jobbewerber, besser überprüfbar werden. Gleiches
gilt bei der dynamischen Preisbildung, durch die verschiedenen Kunden
das gleiche Produkt zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird.
Schließlich fordert die Union, die Buchungs- und
Vergleichsplattformen dazu zu verpflichten, den Nutzern die Kriterien
für ihre Empfehlungen transparenter zu machen und Interessenkonflikte
offenzulegen."
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Datum: 14.03.2018 - 14:28 Uhr
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