Mitteldeutsche Zeitung: zu Dashcams
ID: 1611080
mit sehr kurzen Speicherzeiten legal sein könnten, ist interessant.
Doch so lange der BGH keine konkreten Anforderungen nennt, nützt das
wenig. Denn der Trend geht eher in die andere Richtung. Autofahrer
sind an langen Speicherzeiten interessiert, vor allem wenn sie ihr
Auto über Nacht oder übers Wochenende abstellen und Unfallschäden
erst anschließend bemerken können.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de
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Datum: 15.05.2018 - 18:52 Uhr
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