Westdeutsche Zeitung: Kirchliches Arbeitsrecht, Kommentar von Peter Kurz zum Urteil des EUGH
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Hartnäckigkeit ein katholisches Krankenhaus durch alle
Gerichtsinstanzen für den Rauswurf eines Chefarztes streitet - nur,
weil dieser nach seiner Scheidung erneut standesamtlich geheiratet
hat. Die Erklärung: Es geht ums sehr Grundsätzliche. Denn da hat ein
Katholik durch Wiederheirat das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe
verletzt, das zu den wesentlichen Regeln der katholischen Glaubens-
und Sittenlehre zählt. Und es geht darum, dass sich die Katholische
Kirche nicht gefallen lassen will, dass ihr der Staat mit seinem
weltlichen Arbeitsrecht reinredet. Auch die Worte des Europäischen
Gerichtshofs über eine mögliche Diskriminierung des Chefarztes will
man so nicht stehen lassen. Die Bischofskonferenz beharrt weiter
darauf, dass es Sache der Kirche, nicht aber der staatlichen Gerichte
sei, welche Loyalitätserwartungen sie an ihre Mitarbeiter stellt. Bei
einem Arzt sollte es doch um die Qualität seiner medizinischen Arbeit
gehen. Ärzte sollen ihre Patienten heilen und nicht missionieren. Die
Katholische Kirche dagegen pocht darauf, dass jedenfalls Inhaber
einer exponierten Position - und eine solche ist der Chefarztposten -
eine Vorbildfunktion haben. Legt man das kirchliche Ethos zugrunde,
dann ist der Chefarzt diesem Anspruch nicht gerecht geworden. Selbst
wer diesen Gedankengang noch mitgeht, kann dem Arbeitgeber doch ein
Stück Heuchelei vorwerfen. In dem Fall war es nämlich so, dass das
Krankenhaus auch nicht katholische Chefärzte beschäftigte. An deren
Verhalten konnten gar nicht dieselben Maßstäbe angelegt werden.
Insofern wurde der gekündigte Chefarzt im Verhältnis zu diesen
diskriminiert. Hinzu kam, dass der Chefarzt vor seiner Wiederheirat -
toleriert vom Arbeitgeber - in "wilder Ehe" mit der von ihm
schließlich geheirateten Frau lebte. In "schwerer Sünde" sozusagen.
Es fällt schon schwer, sich in modernen Zeiten in diese Gedankenwelt
hineinzuversetzen. In eine Gedankenwelt, in der doch immer von
Toleranz und Nächstenliebe die Rede ist. Und in der dann Prinzipien
über persönliche Autonomie gestellt werden. Und über Fragen der
Qualifikation. Eine Prinzipientreue, von der überdies auch die
Partnerin oder der Partner betroffen ist, der den Geschiedenen
heiraten möchte. Und der dafür mit dem Verlust seiner Arbeitsstelle
bezahlen soll. Wie christlich ist das denn?
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Datum: 11.09.2018 - 18:45 Uhr
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