Missbrauch von Kindern bekämpfen und Sorgen der Netznutzer ernst nehmen
ID: 165024
Missbrauch von Kindern bekämpfen und Sorgen der Netznutzer ernst nehmen
Bundeskriminalamt wird keine Sperrlisten führen
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie herausragende Bedeutung. Daher müssen kinderpornografische Angebote in Kommunikationsnetzen mit aller Kraft bekämpft werden. Die dauerhaft wirksame Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern ist politische Verantwortung und rechtsstaatliches Gebot zugleich.
Zentrales Argument der Petentin bei der Ablehnung der mit dem Zugangserschwerungsgesetz möglichen staatlichen Maßnahmen bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet war die Sorge um die Freizügigkeit der Netznutzer. So sei die Sperrung von kinderpornografischen Inhalten aus Sicht der Petenten heute schon möglich und es bedürfe keines eigenen Gesetzes. Auch seien die angedachten technischen Sperren ungeeignet.
Die Absicht der Oppositionsfraktionen, das Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos aufzuheben, ist unverantwortlich, da damit der Schutz der Kinder vor Missbrauch dem freien Zugangsrecht weiterhin untergeordnet wäre.
Die Bundesregierung muss den vorhandenen Handlungsbedarf ausfüllen. Im Sinne der Petition wird das Bundeskriminalamt keine Sperrlisten führen.
Die Fraktion von CDU/CSU unterstützt das morgen in Kraft tretende Zugangserschwerungsgesetz und die damit befassten Behörden bei ihren Bemühungen, verstärkt die Löschung von kinderpornografischen Angeboten zu betreiben. In der Koalitionsvereinbarung haben wir festgelegt: Nach einem Jahr werden wir dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluieren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung vornehmen.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 23.02.2010 - 12:17 Uhr
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