Baden-württembergischer AfD-Landtagsabgeordneter Rüdiger Klos: "Altparteien lehnen klares Signal gegen Filz, Korruption und Vetterleswirtschaft leichtfertig ab!"
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Gesetzesentwurf der AfD zum Fraktions- und Abgeordnetengesetz
beraten. Mit diesem ungewöhnlich weitgehenden Gesetzesentwurf der
AfD-Fraktion soll unter anderem der Missbrauch von
Mitarbeiterpauschalen durch Abgeordnete verhindert werden. "Dass sich
die Kartellparteien gegen diese Vorschläge für Transparenz und
Kontrolle stellen würden, wie schließlich geschehen, war von den
AfD-Abgeordneten allerdings befürchtet worden, stellt die kollektive
Ablehnung doch mehr als augenscheinlich unter Beweis, dass sie
überhaupt kein Interesse an einer Änderung der derzeitigen
Bestimmungen haben und den Landtag auch weiterhin als
steuerfinanzierte Rundumversorgung für abgewirtschaftete
Parlamentarier und Politikfilz-Profiteure betrachten, aus dem sie
sich nur zu gern bedienen möchten", stellt AfD-Landtagsabgeordneter
Rüdiger Klos fest. "Mit dieser Ablehnung verursachen die Altparteien
einen neuen Skandal, der zu weiterer Politikverdrossenheit unter den
Bürgern führt und den Wählern den moralischen Verfall der Politik der
Altparteien vor Augen führt."
Altparteien werden ihre Gründe für die Ablehnung haben
Nach den Skandalen im Bayerischen Landtag in den Jahren bis 2000
und der Aufdeckung weiterer Altfälle im Jahr 2013 war Kern der
Affäre, dass im April 2013 Fälle von Vetternwirtschaft von bayrischen
Landtagsabgeordneten bekannt wurden. Sie hatten Ehepartner sowie
Verwandte ersten und zweiten Grades aus den ihnen zur Verfügung
stehenden öffentlichen Mitteln - also Steuergeldern - beschäftigt. Um
auch mögliche Überkreuzbeschäftigungsverhältnisse zu verhindern,
hatte die AfD-Fraktion die entsprechenden Regularien aus dem
bayerischen Landtag übernommen. Ebenso sollte verhindert werden, dass
Abgeordnete Familienangehörige anderer Landtagsabgeordneter auf
Kosten des Steuerzahlers anstellen. "Mit ihrem Gesetzesentwurf setzt
die AfD-Fraktion ein deutliches Signal gegen Filz, Korruption,
Vetterleswirtschaft und illegale Machenschaften in den inneren
Zirkeln der Macht, um derartige Auswüchse des Parlamentarismus
mittels Transparenz, Öffentlichkeit und Sparsamkeit wirkungsvoll zu
bekämpfen", so Klos. "Mehr und mehr drängt sich uns der Verdacht auf,
dass es sicherlich Gründe für die Ablehnung der Kartellparteien gibt
- warum sollten sie einem Gesetzentwurf nicht zustimmen, wenn es
nicht am Ende ihre eigenen Abgeordneten und Mitarbeiter betrifft, die
munter in dieser Grauzone fischen und sich die Gelder der
Steuerzahler in die eigenen Taschen schaufeln?"
AfD-Gesetzentwurf umfasst vier zentrale Maßnahmen
Im Kern handelt es sich bei dem Gesetzentwurf der AfD um ein Paket
aus vier Maßnahmen. Zunächst soll der betroffene Personenkreis größer
gefasst und präziser abgegrenzt werden. So sollten die Regeln nicht
nur für Familienangehörige gelten, sondern auf alle Verwandten,
Verschwägerten und Verpartnerten übertragen werden, wie der
AfD-Abgeordnete erläutert. "Neu ist auch, dass die sogenannte 'Wilde
Ehe' mit einbezogen wird - denn es kann und darf nicht sein, dass
diese Form des Zusammenlebens gegenüber der Ehe oder der
eingetragenen Partnerschaft bevorteilt wird, was gegen das
Grundgesetz verstoßen würde." Der zweite Baustein umfasst das Verbot
der Überkreuz-Beschäftigungsverhältnisse bei Abgeordneten - das
heißt, dass Angehörige des Abgeordneten A beim Abgeordneten B
beschäftigt werden und umgekehrt. Erweitert wird diese Regelung durch
das Verbot der Beschäftigung von Verwandten eines Abgeordneten bei
anderen Abgeordneten. "Kein Familienmitglied oder Verwandter eines
Abgeordneten darf bei irgendeinem anderen Abgeordneten angestellt
sein, nicht einmal dann, wenn er einer anderen Partei beziehungsweise
Fraktion angehört", unterstreicht Klos. "Hier muss mit aller
Konsequenz jedem Anschein von Bevorteilung entgegengewirkt werden.
Als vierte und letzte Maßnahme sieht der AfD-Gesetzentwurf das Verbot
der Beschäftigung bei einer unmittelbaren und wirtschaftlichen
Verbindung vor. "Wirtschaftliche Abhängigkeiten - sei es bei
Personen- oder Kapitalgesellschaften - mit Verwandten werden
ebenfalls unterbunden. Gerade diese Konstellation ist bisher
überhaupt nicht geregelt", so der AfD-Abgeordnete abschließend.
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Datum: 24.10.2018 - 14:43 Uhr
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