Von der Erderhitzung betroffene Familien und Greenpeace ziehen für wirksamen Klimaschutz vor Gerich

Von der Erderhitzung betroffene Familien und Greenpeace ziehen für wirksamen Klimaschutz vor Gericht / Durch fehlende Klimaschutz-Maßnahmen verletzt Bundesregierung Grundrechte

ID: 1664657
(ots) - 27.10.2018 - Die Bundesregierung verstößt gegen
Grundrechte, wenn sie nicht weitere Maßnahmen ergreift, um das
deutsche Klimaziel für das Jahr 2020 noch zu erreichen. Denn dieses
ist keine rein politische Zielsetzung, sondern justiziabel und
bindend. Das ist die Basis der Klage, die Greenpeace gemeinsam mit
drei Familien beim Berliner Verwaltungsgericht einreicht. Die
Kläger-Familien führen auf der Insel Pellworm, im Alten Land bei
Hamburg und in Brandenburg ökologische Landwirtschaftsbetriebe und
sind direkt betroffen von den Folgen der Erderhitzung. Dazu zählen
etwa Ernteausfälle durch Extremwetter wie Trockenheit und Starkregen
oder Schädlingsbefall. "Die Kläger-Familien erfahren schon heute
einen Vorgeschmack darauf, wie existenziell die Klimakrise bei uns
werden kann", sagt Anike Peters, Klima-Expertin von Greenpeace. "Die
Bundesregierung muss alles dafür tun, dass der Klimawandel künftig
nicht immer häufiger die Lebensgrundlage von Familien gefährdet."

Deutschland hat sich schon seit 2007 verpflichtet, bis zum Jahr
2020 40 Prozent weniger Treibhausgase gegenüber 1990 auszustoßen.
Ohne zusätzliche Anstrengungen wird dieses Ziel deutlich verfehlt.
"Die Bundesregierung muss deutlich mehr tun, um den CO2-Ausstoß
entsprechend dem bindenden Ziel bis 2020 zu senken", sagt
Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. "Weitere Handlungen jetzt zu
unterlassen, bleibt nicht folgenlos, sondern resultiert in erheblich
mehr Treibhausgasemissionen bis 2020. Dies zuzulassen, obwohl das 40
Prozent-Ziel verbindlich ist, verletzt die Grundrechte zum Schutz von
Eigentum, Beruf sowie Leben und Gesundheit." Die Bundesregierung
verstößt zudem gegen europäisches Umweltrecht, das u.a. durch das
2020 Ziel und seine Umsetzungsprogramme eingehalten werden soll. Als
Umweltverband klagt Greenpeace deshalb auf die Einhaltung von


deutschem und europäischem Umweltrecht.

Deutschland kann das Klimaziel für das Jahr 2020 bei sicherer
Stromversorgung noch erreichen. Dies zeigt zum Beispiel eine aktuelle
Studie des Fraunhofer-Instituts im Auftrag von Greenpeace. Dazu muss
das älteste Drittel der Braunkohlekraftwerke sofort abgeschaltet,
weitere Braunkohleblöcke gedrosselt werden und saubere Alternativen
wie Sonne und Wind konsequent ausgebaut werden.

Weiterführende Informationen finden Sie online unter folgenden
Links:

-Zitate und Betroffenheit der Kläger*innen:
https://act.gp/2O6MHea

-Klageschrift:

https://act.gp/2RduAoN

-Interview mit Rechtsanwältin Roda Verheyen:
https://act.gp/2yzNy1X

-Klimaklagen weltweit:

https://act.gp/2Q2D4ig

-Fraunhofer-Studie - Wie Deutschland sein Klimaziel noch
erreichen kann: https://act.gp/2z54rRw

Für Fotos, Rückfragen oder Kontaktaufnahme zu den Familien oder
Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen wenden Sie sich bitte an:

-Anike Peters, Klima-Expertin, Mobil: 0171-8780839, Email:
anike.peters@greenpeace.org

-Björn Jettka, Pressesprecher, Mobil: 0171-8780778 , E-Mail:
bjoern.jettka@greenpeace.org

-Lisa Göldner, Klima-Expertin, Mobil: 0151-11633674, Email:
lisa.goeldner@greenpeace.org

-Sonja Umhang, Fotoredakteurin, Mobil: 0151-14076819 , E-Mail:
sonja.umhang@greenpeace.org

Greenpeace-Pressestelle: Telefon 040-30618-340, Email
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Datum: 27.10.2018 - 08:00 Uhr
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