Wann ist ein Mann ein Vater? / Verbände fordern die rechtliche Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung
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Mann Vater, der mit der Mutter eines Kindes verheiratet ist - eine
Definition über den Ehestand. "Ein Anachronismus" meint Gerd
Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und
Väter (IG-JMV) und fordert die Neudefinition von Vaterschaft analog
zur Mutterschaft über die biologische Abstammung ein. Eine zeitgemäße
Korrektur sei überfällig.
Die Rechtsvorschriften des BGB formulieren seit 1896 einen
Vermutungsgedanken und stellen eine "gesetzliche Fiktion" dar, so
Riedmeier. § 1592 definiere weder die Verwandtschaft des Kindes noch
den Begriff Vaterschaft über die tatsächliche Abstammung. Das ist
nicht mehr zeitgemäß, kritisiert die IG-JMV und präsentiert der
Politik ihre Stellungnahme zur Neuregelung.
Jedes Kind hat das Recht, zu wissen, woher es kommt: Welche
genetischen Eigenschaften bekam es vererbt und welche genetischen
Krankheiten kann es erben? Aus welchem sozio-kulturellen Umfeld
stammt es und welche erbrechtlichen Anrechte hat es? Diese Fragen
werden heute oft nicht eindeutig geklärt.
Im 21. Jahrhundert sind die Methoden in medizinischer
Gendiagnostik weit fortgeschritten, so Riedmeier. Der Nachweis von
biologischer Abstammung sei leicht zu erbringen. Die Genauigkeit und
Verlässlichkeit derartiger Untersuchungen eignen sich als Grundlage
für die Ausgestaltung eines modernen Abstammungsrechts. Die
entstehenden Kosten seien im Vergleich zum Gewinn von
Rechtssicherheit für das Kind, den Vater und die Gesellschaft als
vernachlässigbar anzusehen.
Die Definition von Mutterschaft und Vaterschaft über die
biologische Abstammung setzt konsequent den Gleichheitsgrundsatz des
Grundgesetzes um. Auch habe der leibliche Vater das Recht zu wissen,
welches Kind seiner Abstammung ist und für welches Kind er die
verfassungsrechtlich vorgesehenen Rechte und Pflichten eingeht.
Bedauerlich und gefährlich sieht die IG-JMV Gesetzesinitiativen
aus den SPD-geführten Ministerien und von den Grünen, die den Begriff
"Vater" weiter verwässern und ihn durch "2. Elternteil" oder
"Mitmutter" ersetzen wollen. Dieser Ansatz ignoriere weitgehend den
Blick aus der Kinderperspektive. Anstelle des Blickes aus Kindersicht
werden Erwachsenenpositionen vertreten. Es gäbe, so lautet die
Botschaft, ein "Recht am Kind" oder ein "Recht auf ein Kind".
Besonders irreführend seien dabei die angeführten Argumentationen
über das "Kindeswohl".
Es bestehen grundlegende Beziehungen des Kindes zu seiner
leiblichen Mutter und seinem leiblichen Vater, so die IG-JMV. Sie
sind zuerst genetischer und epigenetischer Art und werden in der
großen Mehrzahl der Fälle durch innige soziale Beziehungen erweitert.
Dabei ist unstrittig: Das Kind profitiert von möglichst umfassenden
sozialen Kontakten zu beiden (biologischen) Eltern.
Es ist Aufgabe der Politik, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die
das Wohl des Kindes stärken: Die Kenntnis seiner leiblichen Eltern
und den größtmöglichen Umgang mit ihnen. Die zeitgemäße Definition
von Vaterschaft über die biologische Abstammung ist dazu
Voraussetzung.
Stellungnahme Abstammungsrecht der IG-JMV: http://ots.de/jT4jDW
FSI - Forum Soziale Inklusion e.V. * www.forum-social-inclusion.eu
Manndat e.V. * www.manndat.de
Trennungsväter e.V. * www.trennungsvaeter.de
Väteraufbruch für Kinder Köln e.V. * www.vafk-koeln.de
Pressekontakt:
Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website: www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher: Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0) 176 - 611 123 57
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Datum: 06.12.2018 - 10:00 Uhr
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