Verfassungsrichter prüfen: Kinderehen doch bald zulässig? / Birgit Bessin: "Der Vollzug der Ehe mit einer 14-jährigen ist Pädophilie."
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ist das undenkbar: Bei sogenannten Flüchtlingen allerdings oft
Normalität. Kinderehen sind nach deutschem Recht verboten und auch im
Ausland mit Kindern geschlossene Ehen sind sofort und ohne weitere
Prüfung ungültig. Bisher. Das Verfassungsgericht könnte diese Regel
jetzt aber kippen.
Dazu teilt die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion,
Birgit Bessin, mit:
"Das können doch die höchsten deutschen Richter nicht wirklich
ernst meinen? Sie prüfen jetzt, ob das Verbot von Kinderehen gegen
das Grundgesetz verstößt. Wenn ein Mann ein 14-jähriges - oder im
schlimmsten Fall noch jüngeres - Mädel 'heiratet' und seine
mittelalterliche Ideologie - in den meisten Fällen vermutlich der
Islam - heißt das gut, dann tut mir das in der Seele für das Mädchen
leid. Wenn so etwas im Ausland passiert, können wir als Deutsche
leider nichts dagegen tun. Aber sowie sich beide in Deutschland
aufhalten, ist dieser unnatürliche Zustand sofort zu beenden. Mit
Verlaub: Dazu brauche ich keine Verfassungsrichter. Dazu brauche ich
nur den gesunden Menschenverstand. Der Vollzug der Ehe mit einer
14-jährigen ist Pädophilie. Passiert das auf deutschem Staatsgebiet,
ist der sogenannte 'Ehemann' sofort festzusetzen und anzuklagen. Für
vermeintliche 'Flüchtlinge' werden ständig unsere Gesetze gebrochen.
Damit muss endlich Schluss sein. Wer weiß, wie viele dieser im
Ausland geschlossenen Kinderehen in Deutschland existieren, ohne dass
wir es wissen und damit den Kindern durch den Schutz unseres
Rechtsstaates helfen können ..."
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Datum: 19.12.2018 - 10:00 Uhr
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