WHO ruft Neustart für medizinischen Hanf aus

WHO ruft Neustart für medizinischen Hanf aus

ID: 1693634
(ots) - In einem Schreiben des WHO-Generalsekretärs vom
Februar 2019 werden sämtliche Mitgliedstaaten offiziell aufgefordert,
die nationale Gesetzgebung auf die Änderungsvorschläge der WHO zum
"Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel" von 1961 [1] bis 2020 zu
überprüfen. Das Einheitsabkommen bindet als völkerrechtlicher Vertrag
über 180 Staaten aufgrund internationalen Rechts und bestimmt
teilweise direkt nationale Betäubungsmittelgesetze. Nach rund sechzig
Jahren Stigmatisierung einer bedeutenden Heilpflanze besinnt man sich
nun auf Fakten.

Im Wesentlichen soll nun der Zugang zu einer medizinischen
Versorgung mit Hanf erleichtert werden. Reines CBD [2] und Produkte
daraus mit weniger als 0,2 % THC-Gehalt [3] sollen dann nicht länger
als verbotene Substanzen gelten. [4]

"Das Tor für eine versachlichte Argumentation steht nun offen. Die
Umsetzung einer Neubewertung sämtlicher psychoaktiver Substanzen in
einer internationalen Vereinbarung scheint greifbar, ja notwendig und
ist schon dem mangelnden Erfolg der repressiven Jahrzehnte
geschuldet. Leider gibt es auch in Deutschland bis heute keine
niederschwellige, flächen- und kostendeckende Versorgung mit
Cannabis. Drogenpolitik braucht einen Neustart. Sie muss Gegenstand
der Gesundheitspolitik und Wissenschaft sein und darf nicht im
Strafgesetzbuch geregelt werden."erklärt der drogenpolitische
Sprecher der Piratenpartei, Andreas Vivarelli.

Das Zeitalter der jahrzehntelangen Ächtung einer wertvollen
Heilpflanze ist beendet, wenn die WHO im Jahre 2020 die
Modernisierung im Einheitsabkommen manifestiert hat. Nun ist es an
den Mitgliedsstaaten, eine sachliche und studienorientierte
Gesetzgebung folgen zu lassen.

Die 2017 nach der Rezeptfreigabe gegründete Cannabisagentur ist
überfordert. Dies geht erneut zu Lasten der Patienten. Viele


verzweifeln bereits an der erfolglosen Suche nach einem
verschreibungswilligen Kassenarzt. Die Einmischung des MDK
(Medizinischer Dienst der Krankenkassen), das niedrige Honorar für
die umfangreiche verpflichtende Evaluierung, die bei Kostenübernahme
durch die Krankenkassen entsteht, schreckt viele Mediziner ab. Auch
die schlechte Studienlage, die drohenden und langjährigen
Regressansprüche, die das Gesetz vom März 2017 vorsieht, lassen die
Ärzte nicht gerade freudig das Rezeptheft zücken. Unser
Gesundheitssystem braucht auch an dieser Stelle ein Update, um die
Versorgung mit dringend benötigten Medikamenten zu gewährleisten.

Quellen/Fußnoten:

[1] Single convention on narcotic drugs http://ots.de/qJhVaz
[2] CBD https://de.wikipedia.org/wiki/Cannabidiol
[3] THC https://de.wikipedia.org/wiki/Tetrahydrocannabinol
[4] Pressemitteilung vom ACM http://ots.de/l45Bb7



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Datum: 05.02.2019 - 07:03 Uhr
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