Winkelmeier-Becker: Werbung bleibt verboten; Informationszugang wird erleichtert
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Am heutigen Mittwoch berät das Bundeskabinett über das Gesetz zur
Reform des Werbeverbots für Abtreibungen. Dazu erklärt die rechts-
und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Wichtig ist, dass mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Paragrafen
219a StGB das Werbeverbot für Abtreibungen erhalten bleibt.
Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Informationen noch leichter
über neutrale, öffentliche Stellen abgerufen werden können.
Dass es sich bei dem Regierungsentwurf um einen klassischen
Kompromiss handelt, ist kein Geheimnis. Dennoch greift er die
zentralen Forderungen der Koalitionspartner auf: keine Schwächung des
Schutzkonzepts für das ungeborene Kind und ein vereinfachter Zugang
zu Informationen, auch über eine Verlinkung auf Internetseiten von
Ärzten.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion achten wir nach wie vor darauf,
dass die Stellung der unabhängigen Beratung erhalten bleibt. Sie ist
und bleibt erste Anlaufstelle für Frauen in Konfliktsituationen und
darf nicht durch die Hintertür geschwächt werden."
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Datum: 06.02.2019 - 10:36 Uhr
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