Allg. Zeitung Mainz: Barmherzig? / Reinhard Breidenbach zum kirchlichen Arbeitsrecht
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getrost stolz darauf sein. Diese Feststellung diskriminiert weder
andere Religionen noch Atheisten. Kulturelle, insbesondere
weltanschauliche und religiöse Vielfalt bereichert eine Gesellschaft,
wenn ein gemeinsames Verständnis für wechselseitigen Respekt
garantiert bleibt. In Deutschland wie in vielen anderen Staaten haben
es die christlichen Kirchen aber zunehmend schwer. Nicht unbedingt
materiell, wohl aber, was die Akzeptanz angeht. Das Argument, daran
seien die Kirchen auch selbst schuld, etwa im Zusammenhang mit
Missbrauchsskandalen, ist nicht falsch, hat aber nur einen kleinen
Teil der Wahrheit im Blick. Die Bürger, die den christlichen Kirchen
vertrauen, müssen sie stärken. Aber auch die Kirchen als Institution
müssen alles dafür tun, sich selbst zu stärken. Das tun sie ganz
sicher nicht, wenn sie sich an Privilegien klammern, die aus der Zeit
gefallen sind. Etwa im Arbeitsrecht. Absurd wird es, wenn ein
katholisches Krankenhaus einen katholischen Chefarzt wegen dessen
zweiter Ehe entlässt, bei Konfessionslosen eine solche zweite Ehe
aber "duldet". Bei allem Verständnis für das Recht der Kirchen, die
Grundpfeiler ihres Glaubens zu beschützen: Hier muss abgewogen
werden. Die Kirche muss im Dorf bleiben. Die Kirchen tragen dem
durchaus Rechnung und haben Arbeitsrechtsregeln schon verändert. Und
die Gerichte sagen klar: An die Loyalitätspflicht kirchlicher
Arbeitnehmer dürfen hohe, aber keine überzogenen Anforderungen
gestellt werden. Die christlichen Kirchen sollten eigentlich gut
zurecht kommen mit diesem Maßstab, ist er doch letztlich von
Barmherzigkeit geprägt.
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Datum: 20.02.2019 - 18:54 Uhr
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