"Video-Lügendetektor" für Reisende: Patrick Breyer verklagt EU-Kommission wegen Geheimha

"Video-Lügendetektor" für Reisende: Patrick Breyer verklagt EU-Kommission wegen Geheimhaltung des Projekts

ID: 1707577
(ots) - Das von der EU mit 4,5 Millionen geförderte
Forschungsprojekt iBorderCtrl [1] soll Europa unter Einsatz
"künstlicher Intelligenz" stärker abschotten: Reisewillige sollen
künftig zu Hause vor der Webcam einen Lügendetektor-Test absolvieren.
Anhand der Mimik und des Verhaltens beim Beantworten von
Standardfragen soll eine Spezialsoftware bestimmen, ob die Wahrheit
gesagt wird. Auch das Facebook-Profil des Reisenden und seine anderen
Aktivitäten in sozialen Netzwerken sollen in die Bewertung mit
einfließen.

Ob ein solcher Lügendetektor-Test überhaupt funktioniert, ist
höchst umstritten. Wohl aus diesem Grund hat ein 'Ethik-Berater' das
Projekt unter die Lupe genommen. Doch zu welchem Ergebnis er gekommen
ist, hält die EU-Kommission ebenso unter Verschluss wie die aus
Steuergeldern finanzierte 'Strategie zur Öffentlichkeitsarbeit' für
das Projekt. [2] Breyers Anfrage nach diesen Unterlagen lehnt die
EU-Forschungsagentur mit der Begründung ab, Ethik-Bericht und
PR-Strategie seien "kommerzielle Informationen" der beteiligten
Unternehmen und von "kommerziellem Wert".

Dr. Patrick Breyer hat die EU-Kommission nun beim Europäischen
Gericht verklagt und verlangt die Offenlegung der Projektunterlagen
(Az. T-158/19). [3] "Die Begründung der Geheimhaltung zeigt: Es geht
selbst hier um Profite der Wirtschaft", erklärt Breyer und ergänzt.
"Bei dieser hochgefährlichen Entwicklung muss das
Transparenzinteresse von Wissenschaft und Öffentlichkeit aber Vorrang
vor privaten Gewinninteressen haben. Systeme zur Erkennung
auffälligen Verhaltens erzeugen schrittweise eine gleichförmige
Gesellschaft passiver Menschen, die bloß nicht auffallen wollen. Eine
solche tote Überwachungsgesellschaft ist nicht lebenswert."

Breyer weiter: "Ich bin davon überzeugt, dass man mit diesem
pseudowissenschaftlichen Sicherheits-Hokuspokus keine Terroristen


findet. Für gestresste, nervöse, auffällig angezogene oder müde
Menschen kann eine solche Verdächtigungsmaschine schnell zum Alptraum
werden. Lügendetektoren sind hierzulande vor Gericht gerade deshalb
nicht als Beweismittel zugelassen, weil sie nicht funktionieren. Mit
der Entwicklung von Technologien zur immer stärkeren Überwachung,
Erfassung und Kontrolle von Menschen muss Schluss sein!"

Schon einmal ist Breyer erfolgreich gegen die EU-Kommission bis
vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. [4] Damals verweigerte die
Kommission die Herausgabe von Dokumenten zur verdachtslosen
Vorratsdatenspeicherung.

Links:
[1] Projekthomepage: https://www.iborderctrl.eu/
Website von Projektkritikern: https://iborderctrl.no/
[2] Antrag auf Informationszugang: https://www.asktheeu.org/de/reques
t/6091/response/19436/attach/2/Reply%20to%20initial%20application.pdf
[3] Klageschrift: http://ots.de/kU371f
[4] Frühere Klage: http://ots.de/7HIhfO



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