Mitteldeutsche Zeitung: zu Böhmermann
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Moderator. Das Verfahren drehte sich eben auch um die Unterschiede
zwischen Ländern wie Deutschland und der Türkei, den Wert frei
geäußerter Meinungen und das Einräumen von Fehlern durch Regierende.
Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang, dass Erdogan zwar
mit seiner Klage gegen Böhmermann wegen Majestätsbeleidigung
gescheitert ist. Teile des "Corpus Delicti" bleiben aber vorerst nach
einem Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts als "ehrverletzende"
Verse verboten. Jan Böhmermann ist noch nicht am Ende.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 16.04.2019 - 18:21 Uhr
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