Weiß: Fordern und Fördern
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Arbeitsaufnahme und Sprachförderung
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch ein Paket von
Gesetzentwürfen für den Bereich der Migration beschlossen. Hierzu
erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Die heute im Kabinett beschlossenen Gesetze zu Migrationsfragen
haben unterschiedliche Regelungsinhalte. Zum einen wird geregelt,
dass derjenige, der kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, unser
Land schneller wieder verlässt. Zum anderen können diejenigen
Ausländer, die sich - wenn auch nur vorübergehend - weiter in
Deutschland aufhalten, besser bei der Arbeitsaufnahme gefördert
werden. Zum Arbeiten im Betrieb sind selbstverständlich auch
entsprechende Sprachkenntnisse notwendig. Deshalb wird durch das
Arbeitsbeschäftigungsförderungsgesetz unter begrenzten Bedingungen
die Möglichkeit zu einer berufsbezogenen Sprachförderung eröffnet.
Zugewanderte aus sicheren Herkunftsstaaten bleiben ganz ausgenommen.
Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wird das Prinzip des
Forderns und Förderns entschiedener durchgeführt und ein Auftrag aus
dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die neuen Bestimmungen entsprechen
vor allem auch den Erwartungen unserer Bürgerinnen und Bürger an den
Gesetzgeber. Sie wollen, dass die staatlich festgestellte
Ausreisepflicht auch durchgesetzt wird. Wenn aber Ausländer in
Deutschland bleiben, ist es allemal besser, wenn sie arbeiten und in
Beschäftigung sind, als wenn sie Sozialleistungen beziehen."
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Datum: 17.04.2019 - 15:51 Uhr
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