#TERREG: Anti-Terror-Schnellzensur gefährdet die Meinungsfreiheit im Netz
ID: 1715649
zur Terror Content Regulation [1], kurz TERREG hat am Mittwoch in
erster Lesung das Europäische Parlament durchlaufen.
Dr. Patrick Breyer, Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei
zur Europawahl, sieht die Meinungsfreiheit im Internet bedroht: "Die
nationalen Internet-Zensurbehörden sollen zwar nominell unabhängig
sein, aber es gibt dafür keinerlei Garantien, gerade in autoritär
regierten Staaten wie Ungarn oder Polen. Dieses Instrument droht
politisch missbraucht zu werden. Es gibt nicht einmal einen
Richtervorbehalt für Sperranordnungen. Internetzensur ist der falsche
Weg, um gewaltbereitem Extremismus zu begegnen. Wenn man sich über
terroristische Gruppierungen nicht mehr im öffentlichen Netz
informieren kann, werden Sympathisanten sich bei ihnen registrieren
müssen und geraten so in noch größere Gefahr der Vereinnahmung und
Radikalisierung."
Artikel 4 des Entwurfes verpflichtet Dienstanbieter,
Löschanordnungen innerhalb einer Stunde nachzukommen, andernfalls
kann bei systematischen Verstößen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4 %
des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
"Der Entwurf ignoriert vollständig, dass eine solche
Vorgehensweise für kleine bis mittlere Internetdienste nicht zu
leisten sein wird. Hier werden Wunschvorstellungen in der Verfolgung
von Verstößen geäußert und vollkommen unreflektiert und ohne
Expertenrat in den Entwurf übernommen. Eine Löschanordnug innerhalb
von 60 Minuten würde einen unangemessen hohen Aufwand bei vielen
dieser Unternehmen verursachen und in der Sache - man stelle sich
beispielsweise die Übertragung eines Anschlags wie in Christchurch
vor - nicht wirklich die gewünschten Ziele erreichen.", kommentiert
Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.
Im Einzelnen kritisieren die Piraten:
1. Viele Internetdienste müssten den Betrieb einstellen: Die
EU-Zensurverordnung erfasst nahezu alle Internetdienste,
beispielsweise Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Wikipedia,
Filesharing-Dienste, Software-Entwicklungsportale oder
Nachrichtenportale mit Kommentarfunktion - selbst wenn noch nie
terroristische Inhalte dort veröffentlicht wurden. Durch die
Verordnung droht einer Vielzahl von Internetdiensten das Aus, weil
deren Anbieter die geforderte Löschung von Inhalten binnen einer
Stunde - selbst zur Nachtzeit - nicht gewährleisten können und sich
hohen Strafen ausgesetzt sehen.
2. Fehlende Anforderungen an die Unabhängigkeit der
Zensurbehörden: Es gibt keinen Richtervorbehalt für Sperranordnungen.
3. Untaugliche Internetsperren durch Geoblocking: Es ist
anzunehmen, dass Anbieter einfache Techniken zur Geolocation
einsetzen werden, weil sie "terroristische Inhalte" nicht löschen,
sondern nur für Nutzer aus der EU sperren müssen. Eine solche Sperre
lässt sich jedoch technisch leicht umgehen. Die Verbreitung
terroristischer Propaganda wird somit de facto nicht verhindert.
Quellen/Fußnoten:
[1] Entwurf in Deutsch:
http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2019-0193_DE.pdf
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Datum: 17.04.2019 - 18:18 Uhr
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