Allg. Zeitung Mainz: Mieter in Not / Reinhard Breidenbach zum Mieter-Urteil
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verdammt schlechte Nachricht für manche Mieter: Wenn der Vermieter
wegen Eigenbedarfs kündigt und sich der Mieter auf einen Härtefall -
etwa Krankheit - beruft, müssen die Gerichte sorgfältiger als bislang
prüfen, ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt, urteilt der
Bundesgerichtshof (BGH). Unverkennbar ist, dass Gerichte bislang
geneigt waren, unjuristisch gesprochen: im Zweifel eher den Mieter
als den Vermieter zu schützen, weil der Mieter materiell oft der
Schwächere ist. Die Interessenvertreter von Grundeigentümern weisen
andererseits intensiv darauf hin, das grundgesetzlich geschützte
Eigentumsrecht des Vermieters werde damit massiv geschwächt; zudem
drohten Vermietern immer öfter schwere Schäden durch Mietnomaden.
Daran ist sicher viel Wahres, dennoch überrascht die Wende des BGH
zulasten von Mietern. Haben die Gerichte bislang tatsächlich Mieter
bei den Härtefallregelungen unzulässig bevorzugt? Da muss in jedem
Einzelfall sicher genau hingeschaut werden. Die Debatte um
Wohnungsnot und soziale Ungerechtigkeiten wird sich verschärfen.
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Datum: 22.05.2019 - 19:11 Uhr
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