Bundesgerichtshof bestätigt Zurückweisung des Antrags auf vorläufige Zwangslizenz für Cholesterinsenker durch Bundespatentgericht
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X.Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 4. Juni 2019 -
X ZB 2/19 - die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 6.
September 2018 - 3 LiQ 1/18 (EP) bestätigt.
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Datum: 06.06.2019 - 11:41 Uhr
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