Terminhinweis Saubere Luft für Aachen: Oberverwaltungsgericht verhandelt über Klage der Deutschen Umwelthilfe
ID: 1740812
Klage für saubere Luft in Aachen und beabsichtigt
Grundsatzentscheidung für weitere Verfahren in NRW - Deutsche
Umwelthilfe klagt auf Änderung des Luftreinhalteplans und Einhaltung
des Stickstoffdioxid-Grenzwerts - Diesel-Abgasgift Stickstoffdioxid
ist gesundheitsschädlich - Verkehrsbeschränkungen für schmutzige
Diesel-Pkw verbleiben unter den von Land und Stadt bisher
vorgeschlagenen Maßnahmen als einzige Option zur kurzfristigen
Durchsetzung der sauberen Luft
Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt am 31. Juli
öffentlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das
Land Nordrhein-Westfalen für die "Saubere Luft" in Aachen. Das
Verwaltungsgericht Aachen hatte die Bezirksregierung Köln bereits am
8. Juni 2018 verurteilt und angeordnet, dass der Luftreinhalteplan
fortgeschrieben und um Diesel-Fahrverbote ergänzt werden müsse.
Dagegen hatte die Bezirksregierung Berufung eingelegt, über die nun,
nach einem vorherigen Erörterungstermin im Mai 2019, am OVG Münster
verhandelt wird.
Ziel der Klage der DUH ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit
geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Der
NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird an den beiden
Verkehrsmessstationen Wilhelmstraße (2018: 43 µg/m³) und
Adalbertsteinweg (2018: 46 µg/m³) seit Jahren überschritten.
Ergänzende städtische Messungen, unter anderem an der Römerstraße mit
rund 51 μg NO2/m³ und der Jülicher Straße mit rund 50 μg
NO2/m³ zeigen, dass die Belastung in anderen Teilen der Stadt noch
höher ist.
Die DUH klagt für 14 Städte in NRW auf "Saubere Luft". Das OVG hat
verkündet, am 31. Juli eine Grundsatzentscheidung für
Nordrhein-Westfalen zu beabsichtigen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor der mündlichen
Verhandlung ab 9.45 Uhr vor dem Gericht für Interviews zu Verfügung,
ebenso nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo
Klinger.
Wir bitten um Rückmeldung an presse@duh.de.
Datum: Mittwoch, 31. Juli. 2019, 10.30 Uhr (Beginn der
Verhandlung)
Ort: Oberverwaltungsgericht Münster, Aegidiikirchplatz 5, 48143
Münster, Sitzungssaal I
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458
Kontakt vor Ort:
Ann-Kathrin Marggraf,
Pressesprecherin 0151 26749133
Pressekontakt:
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 29.07.2019 - 10:15 Uhr
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