Winkelmeier-Becker: NetzDG zeitnah verbessern
ID: 1741605
Strafverfolgungsbehörden nötig
Zur Veröffentlichung der dritten Halbjahresberichte der
Plattformen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erklärt die
rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Die letzten Wochen haben auf erschütternder Weise gezeigt, dass
Hass und Gewalt in Worten der Nährboden für Hass und Gewalt in Taten
sind. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist ein wichtiges
Instrument gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte auf sozialen
Plattformen. Auch die dritten Transparenzberichte der sozialen
Netzwerke zeigen, dass das ohne eine Einschränkung der
Meinungsfreiheit und ohne Overblocking gelingt.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen wir das NetzDG zeitnah
verbessern und werten aktuell die Rückmeldungen und Erfahrungen aus
der Praxis aus. Dazu müssen in den Transparenzberichten alle nach dem
NetzDG relevanten Postings erfasst werden, auch wenn die Plattformen
die Beiträge intern nach ihren eigenen Communitystandards behandeln.
Die aktuellen Transparenzberichte für den Zeitraum Januar bis Juni
2019 zeigen, dass die Plattformen noch sehr unterschiedliche
Auffassungen davon haben, welche Kriterien und Daten in diese
Berichte gehören. Hier für mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu
sorgen - auch um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den
Plattformen zu erreichen - ist ein Baustein für die Verbesserung des
Gesetzes.
Wir brauchen dringend eine engere Zusammenarbeit der Plattformen
mit den Strafverfolgungsbehörden. Diese müssen noch schneller die
notwendigen Informationen bekommen, um die Täter, die jenseits der
Meinungsfreiheit Hass und Hetze verbreiten, unkompliziert ermitteln
zu können. Mehr Strafverfahren und Gerichtsurteile werden für alle
mehr Klarheit schaffen, wo die Grenzen zur strafbaren Beleidigung
oder Volksverhetzung überschritten wird und so auch eine präventive
Wirkung haben. Die Auskunftspflicht der Plattformen gegenüber den
Behörden muss hier auf alle relevanten Angaben erweitert werden, so
wie es beispielsweise in Frankreich bereits vereinbart ist. Außerdem
müssen strafrechtlich relevante Beiträge zur Beweissicherung
gespeichert werden. Täter dürfen nicht ungestraft davonkommen, weil
die Beweise vorschnell gelöscht wurden. Wir werden diese Vorschläge
zu einer gesetzlichen Regelung in die anstehenden Beratungen zum
NetzDG einbringen."
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Datum: 31.07.2019 - 13:34 Uhr
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