EU erwägt allgemeine Uploadfilter-Pflicht und Internetverbote

EU erwägt allgemeine Uploadfilter-Pflicht und Internetverbote

ID: 1751077
(ots) - Die EU-Kommission will Online-Plattformen
künftig auch in anderen Fällen als Urheberrechtsverstößen allgemein
zum Einsatz von Upload-Filtern zwingen. Mit solchen "proaktiven
Maßnahmen" soll die Verbreitung illegaler und auch legaler, angeblich
"schädlicher Inhalte" verhindert werden. Außerdem könnten
unerwünschte Veröffentlichungen mit der Sperrung von Online-Konten
bestraft werden. Diese Vorschläge ergeben sich aus einem geleakten
Arbeitsdokument der EU-Kommission.[1]

Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland,
kommentiert:

"Die alarmierenden Pläne in der Kommission würden
Online-Plattformen dazu zwingen, als 'Internetpolizei' und
'Internetzensoren' zu handeln. Fehleranfällige Upload-Filter, die das
Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen, drohen immer öfter
eingesetzt zu werden.

Umgekehrt sollten verfehlte nationale Rechtsvorschriften wie das
deutsche NetzDG ersetzt und dadurch die freie Meinungsäußerung besser
als bisher geschützt werden. Messengerdienste und soziale Netzwerke
könnten miteinander verbunden werden, was gut für den Wettbewerb wäre
und dem Nutzer eine echte Wahlmöglichkeit einräumt. Das Recht,
Internetdienste anonym zu nutzen, könnte erstmals auf EU-Ebene
geschützt werden.

Die Meinungsfreiheit, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, das
Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen
Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste
stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte
Internetgemeinde schaut der EU sehr aufmerksam auf die Finger.
'Zensursula 2.0' werden wir nicht zulassen."

Hintergrund:

Die EU-Kommission will Internetplattformen für Verhalten ihrer
Nutzer verantwortlich machen, auch wenn sie davon keine Kenntnis
haben, wie es bereits in der Urheberrechtsreform und der Verordnung


über terroristische Inhalte vorgesehen ist. Nicht zuletzt erwägt die
Kommission die Einrichtung einer öffentlichen Regulierungsbehörde,
die für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung des jeweiligen
Rechts zuständig wäre. Konkret äußern sich dazu die GD CONNECT
(Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien)
[2] und die GD HOME (Generaldirektion Migration und Inneres) [3] in
dem geleakten Arbeitsdokument.

Quellen/Fußnoten:
[1] http://ots.de/o5A787
[2] GD CONNECT: http://ots.de/tlfyRF
[3] GD HOME: http://ots.de/lqa0HE



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Datum: 06.09.2019 - 14:07 Uhr
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