Vorratsdatenspeicherung erneut vor dem EuGH
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Europäische Gerichtshof (EuGH) über die unterschiedslose
Vorratsdatenspeicherung in Frankreich (C-511/18), Belgien (C-520/18)
und Großbritannien (C-623/17). Patrick Breyer, Bürgerrechtler und
Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland erklärt dazu:
"Die Aufzeichnung von Informationen über die alltägliche
Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die
bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und
privates Leben dar. Hunderte Menschen könnten in Dänemark wegen
falscher Vorratsdaten unschuldig verurteilt worden sein [1] - das
Europäische Parlament wird sich in Kürze damit befassen.
Telekommunikationsdaten sind besonders anfällig dafür, Unschuldige
ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen, und
dürfen deshalb nicht ohne jeden Verdacht angehäuft werden.
Es ist ein Skandal, dass wiederholte Urteile des EuGH's gegen
Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung von Europas Regierungen -
einschließlich der Bundesregierung - ignoriert werden und die
EU-Kommission dabei untätig zusieht. Unter ständiger Beobachtung und
Aufzeichnung erlahmen Vielfalt und gesellschaftlicher Protest. Eine
angepasste, erstarrte Gesellschaft hat keine Zukunft. Stoppen wir
massenhafte, anlasslose Überwachung! Dafür setze ich mich im
Europaparlament ein."
Hintergrund: Dem Bundesverfassungsgericht liegen seit 2016
Verfassungsbeschwerden gegen das schwarz-rote Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung vor, unter anderem eine von Digitalcourage
und Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unterstützte Beschwerde, in
der auch Patrick Breyer Beschwerdeführer ist. Kurz vor Inkrafttreten
der Speicherpflicht Mitte 2017 setzten Gerichte das Gesetz bis zur
endgültigen Entscheidung wieder aus, weil es die Grundrechte der ohne
Anlass betroffenen Bürger verletze. Das Bundesverfassungsgericht hat
noch keinen Termin zur Verhandlung oder endgültigen Entscheidung über
die Verfassungsbeschwerden bekannt gegeben.
Aus Sicht der Zivilgesellschaft ist eine verdachtsunabhängige und
wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele
Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtigt
vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf
Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten,
Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern,
Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen
Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische
Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen
aus ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur
noch über rückverfolgbare Kanäle entgegennehmen können, gefährdet
dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare
Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen
Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose
Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des
Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen
Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind
außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu
werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen
auszusetzen.
Quellen/Fußnoten:
[1] Justizskandal in Dänemark:
http://ots.de/gOWUrc
Siehe auch die Pressemitteilung "Nie wieder Vorratsdatenspeicherung!"
vom 24.07.2019:
http://ots.de/4b2zeX
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Datum: 09.09.2019 - 13:37 Uhr
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