Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz: Patientenwünsche müssen an erster Stelle stehen

Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz: Patientenwünsche müssen an erster Stelle stehen

ID: 1751991
(ots) - Anlässlich der morgigen Anhörung zum Reha- und
Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) mahnt der Paritätische
Gesamtverband deutliche Nachbesserungen an. Mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf würden Selbstbestimmung und Wahlrecht der Betroffenen
eingeschränkt, kritisiert der Verband.

"So richtig die Einführung eines Rechtsanspruchs auf
außerklinische Intensivpflege ist, so falsch sind die geplanten
Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechtes der Betroffenen. Wenn
Patientinnen und Patienten den Ort, wo sie gepflegt werden, nicht
selbst wählen dürfen, wäre das ein eklatanter Verstoß gegen das
Menschenrecht auf Selbstbestimmung", so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock,
Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes mit Verweis auf die
UN-Behindertenrechtskonvention. Die Wahl obliege nur den Gepflegten,
ihren Angehörigen oder der gesetzlichen Betreuung. Der von
Gesundheitsminister Spahn vorgelegte Referentenentwurf müsse
dahingehend korrigiert werden.

Die Einführung eines neuen eigenständigen Leistungsanspruchs auf
außerklinische Intensivpflege und die Verankerung des Grundsatzes
"Rehabilitation vor Pflege" bei den Reha-Leistungen sei dabei im
Grundsatz zu begrüßen. Nachbesserungsbedarf sieht der Paritätische
jedoch auch bei weiteren Regelungen im Detail, unter anderem der
invasiven Beatmung und der Entwöhnung in den Krankenhäusern. Hier
fehle es nach Ansicht des Verbandes flächendeckend in der Ausstattung
und Strukturen. "Leider fehlt es immer noch flächendeckend an
Fachpersonal und Entwöhnungszentren. Hier ist noch einiges
aufzuholen", so Rosenbrock.



Pressekontakt:
Philipp Meinert
redaktion@paritaet.org
Tel.: 030 24636-339

Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 10.09.2019 - 13:11 Uhr
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