Bilanzielle Diskriminierung von Direktzusagen endlich beenden
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Betriebsrentenverpflichtungen aus Direktzusagen muss beendet werden.
Wir brauchen eine Wiederangleichung von steuer- und
handelsrechtlicher Bilanz auf wirtschaftlich vertretbarem Niveau. Nur
so kann verhindert werden, dass weiterhin Scheingewinne besteuert
werden und Unternehmensmittel für den weiteren Ausbau der
Betriebsrenten fehlen", erklärte der Vorsitzende der aba
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Dr. Georg
Thurnes, am Rande einer aba-Tagung heute in Köln.
"Die Unternehmen in Deutschland wurden seit 2010 mit rund 50 Mrd.
EUR Steuern belastet, die auf steuerlich nicht berücksichtigten
handelsrechtlichen Aufwand anfielen. Wenn sich diese Besteuerung von
Scheingewinnen fortsetzt, könnten bis 2025 weitere 52 Mrd. EUR
dazukommen, sofern die Bewertungsvorschriften im anhaltenden
Niedrigzinsumfeld nicht angepasst werden", führte Thurnes weiter aus.
Dies würden im Rahmen der aba-Herbsttagung der Mathematischen
Sachverständigen vorgestellte Prognosen eindeutig belegen.
Frau Dr. Heinke Conrads, Mitglied der Leitung der Mathematischen
Sachverständigen der aba, erläutert dazu: "In den nächsten sieben
Jahren werden aufgrund des dramatisch gesunkenen Zinsniveaus die
Unternehmen mit Direktzusagen mit zusätzlichem handelsrechtlichen
Mehraufwand von über 190 Mrd. EUR belastet, wenn der Gesetzgeber
nicht korrigierend eingreift."
Die Direktzusage hat größte Bedeutung für betriebliche
Sozialleistungen und größte Verbreitung innerhalb der betrieblichen
Altersversorgung. In Deutschland haben 4,6 Mio. Anwärter und 3,2 Mio.
Rentner Betriebsrentenansprüche aus Direktzusagen mit einem
handelsbilanziellen Volumen von aktuell nahezu 500 Mrd. Euro. Dabei
wird die Direktzusage weit überwiegend durch den Arbeitgeber
finanziert und bezieht häufig die gesamte Belegschaft ein. Den
Anspruch des Gesetzgebers, betriebliche Altersversorgung unter
Beziehern niedriger Einkommen zu verbreiten, erfüllen Direktzusagen
damit schon heute.
Die Direktzusage nutzt einen schlanken Rechtsrahmen und ist, da
keine Dritten eingeschaltet werden müssen, vergleichsweise flexibel,
effizient und unbürokratisch. Da das Unternehmen die Kosten der
Umsetzung trägt, kommt der für die betriebliche Altersversorgung zur
Verfügung gestellte Aufwand den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ungeschmälert zugute. Hinzu kommt eine oft deutlich über Marktniveau
liegende Verzinsung, die ebenfalls der Arbeitgeber trägt, sodass sich
für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt attraktive
Leistungen ergeben. Dabei ist die Direktzusage äußerst sicher: Seit
der Gründung des Pensionssicherungsvereins steht hinter jeder
Direktzusage eine Garantiezusage der gesamten deutschen Wirtschaft.
Das Einkommensteuerrecht sieht vor, dass Unternehmen Rückstellungen
für Pensionszusagen bilden - allerdings mit einer deutlich zu
niedrigen Bewertung. Die marktorientierte Bewertung von
Pensionsverpflichtungen nach anderen Rechnungslegungsvorschriften
führt zu wesentlich höheren Ansätzen: So sind Pensionsverpflichtungen
in der internationalen Rechnungslegung bereits aktuell bis zu zweimal
so hoch auszuweisen wie in der Steuerbilanz, in den deutschen
Handelsbilanzen wird dies in wenigen Jahren der Fall sein. Dies hat
zur Folge, dass Steuern auf Scheingewinne gezahlt werden, obwohl die
Mittel zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen benötigt werden.
Den Unternehmen wird Liquidität entzogen, die für Investitionen nicht
zur Verfügung steht. Dieses Fehlen einer Möglichkeit zur steuerlichen
Ausfinanzierung der Direktzusagen stellt ein Verbreitungshemmnis für
Betriebsrenten insgesamt dar - zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Insbesondere zwei gravierende Probleme bedürfen einer
zügigen Abhilfe:
- Der steuerlich vorgeschriebene Abzinsungssatz von 6 % ist
angesichts des Niedrigzinsumfeldes deutlich zu hoch, außerdem
benachteiligt das steuerlich vorgegebene Bewertungsverfahren moderne,
effiziente und flexible Zusageformen.
- Die Marktwertorientierung der Pensionsverpflichtungen durch
gleitende Rechnungszinsen ist ein Fremdkörper im Handelsrecht.
Stattdessen sollte ein fester Rechnungszins vorgeschrieben werden.
Zusammenfassend lässt sich folgendes festhalten: Die Fixierung
eines einheitlichen, festen Rechnungszinses in Handels- und
Steuerbilanz ist dringend erforderlich, um Schaden von den
Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung und damit von der
betrieblichen Altersversorgung insgesamt abzuwenden. Ein aus der
Umstellung der Regelungen resultierendes steuerliches Minderaufkommen
könnte haushaltsschonend auf mehrere Jahre verteilt werden.
Die Direktzusage hat wesentlichen Anteil an der bisher erreichten
Verbreitung der bAV. Sie ist insbesondere aufgrund des Engagements
des Arbeitgebers Ausdruck einer Bindung zwischen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern einerseits und dem Arbeitgeber andererseits.
Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vertrauen auf die
Leistungen ihres Arbeitgebers, der deshalb nicht durch zunehmend
ungünstige steuerliche und handelsrechtliche Rahmenbedingungen an der
Weiterführung seines Engagements gehindert werden sollte.
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der
betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem
Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich
seit 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den
Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der
Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.
Pressekontakt:
Klaus Stiefermann
Geschäftsführer
+49 30 3385811-10
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Datum: 26.09.2019 - 10:00 Uhr
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