Änderung des Waffenrechts: CSU-Fraktion unterstützt Sportschützen und Jäger
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Mit einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag mit dem Koalitionspartner FW will die
CSU-Fraktion erreichen, dass bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in
das zu ändernde deutsche Waffengesetz Sportschützen, Jäger und
Brauchtumsschützen nicht kriminalisiert werden. Ziel ist, eine unbürokratische
und praktikable Umsetzung der EU Vorgaben ohne legale Waffenbesitzer unter
Generalverdacht zu stellen.
"Wir sind klar gegen Verschärfungen im Waffenrecht, die keinen Sicherheitsgewinn
bringen", sagt CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer: "Sportschützen, Jäger oder
Brauchtumsschützen zu kriminalisieren ist der falsche Weg".
Besonders im Focus ist die sogenannte Bedürfnisprüfung, der zufolge
Sportschützen Waffen nur dann besitzen dürfen, wenn sie nachweisen, mindestens
einmal im Monat damit zu schießen. Diese Nachweise sind für Schützen, die
mehrere Waffen für verschiedene Disziplinen besitzen oder auch Sammler schwer zu
erbringen.
Mit dem Dringlichkeitsantrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auch
weiterhin im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene für lebensnahe und
praktikable Lösungen einzusetzen.
Thomas Kreuzer:
"Auch die CSU Abgeordneten im Bund ziehen mit uns hier an einem Strang. Genauso
wie die Staatsregierung wollen wir alle unsere Schützen und Vereine nicht
unnötig belasten."
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Datum: 06.11.2019 - 16:21 Uhr
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