Frei: Gaffern und Spannern endlich das Handwerk legen
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Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des
Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen erklärt der für Innen- und
Rechtspolitik zuständige Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des
Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen ist sehr zu begrüßen, da hierdurch
bestehende Strafbarkeitslücken beseitigt werden. Mit der Neuregelung der
"Gaffer-Fälle" wird das Fotografieren und Weiterleiten von Fotos von
verstorbenen Personen nicht mehr nur höchst unanständig bleiben, sondern kann
zukünftig auch unter Strafe gestellt werden. Das gilt zukünftig auch für das
heimliche Fotografieren des Intimbereichs einer anderen Person, wie zum Beispiel
das Fotografieren unter den Rock einer Frau. Diese beiden Neuregelungen werden
solchen anstößigen Tendenzen effektiv entgegenwirken und schließen ganz
offensichtlich die bestehenden Strafbarkeitslücken.
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Datum: 13.11.2019 - 16:22 Uhr
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