Kehrt der Zombie Vorratsdatenspeicherung zurück? Straftaten verfolgen statt Überwachung aller
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gestern im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments
überraschend für neue "Rechtsvorschriften zur Vorratsdatenspeicherung" aus,
vorbehaltlich in Kürze zu erwartender Gerichtsentscheidungen [1]. Zugleich
konnten die EU-Regierungen auf Anfrage keine Beweise dafür vorlegen, dass die
Aufzeichnung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten
Bevölkerung die Aufklärungsquote erhöhe [2].
"Die EU muss Kriminelle stärker ins Visier nehmen und die
Strafverfolgungsbehörden besser finanzieren, statt blindwütig Informationen über
das Privatleben aller 500 Millionen Europäer zu sammeln", äußert sich der
Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei)
entsetzt. "Frau Johansson, respektieren Sie unsere Privatsphäre! Diese Metadaten
machen uns nackt, können verwendet werden, um selbst prominente Beamte zu
erpressen und Vorhersagen über unsere zukünftigen Bewegungen zu treffen. Es ist
unverantwortlich, solche Informationen flächendeckend zu sammeln und sie einem
ständigen Risiko von Missbrauch und Datendiebstahl auszusetzen.
Die flächendeckende und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten
ist die Überwachungsmaßnahme mit der größten Streubreite und auch die
unbeliebteste Überwachungsmaßnahme überhaupt. Gesetze zur
Vorratsdatenspeicherung schreiben die unterschiedslose Erfassung sensibler
Informationen über elektronische Kontakte (einschließlich Geschäftskontakte),
Bewegungen und das Privatleben (z.B. Kontakte zu Ärzten, Rechtsanwälten,
Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern
vor, die nicht auch nur im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben.
Eine so weitreichende Überwachung der gesamten Bevölkerung macht vertrauliche
Kommunikation unmöglich, z.B. auch Kontakte von Informanten zur Presse. Die
Kriminalitätsstatistiken belegen überdies, dass es keinen einzigen
EU-Mitgliedstaat gibt, in dem eine flächendeckende und wahllose
Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten statistisch signifikante
Auswirkungen auf Kriminalität oder die Aufklärungsquote hatte. Die pauschale und
wahllose Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich
wurde vom Europäischen Gerichtshof wiederholt als Grundrechtsverletzung
eingestuft, weil sie 'auch für Personen gilt, für die es keine Beweise gibt, die
darauf hindeuten könnten, dass ihr Verhalten einen - auch indirekten oder
entfernten - Zusammenhang mit schweren Straftaten aufweisen könnte'."
Quellen/Fußnoten:
[1] Videoaufzeichnung von Johanssons Erklärung zur Datenspeicherung:
https://www.youtube.com/watch?v=ANbgS_ApuxY
[2] Schriftliche Anfrage an den Rat zur Datenspeicherung und
-beantwortung:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2019-002898_EN.html
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Datum: 10.12.2019 - 14:27 Uhr
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