Dreist, dreister, Meuthen - Kommentar zur AfD-Parteispendenaffäre
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auch im deutschen Recht Anwendung findet, hätte Jörg Meuthen Hinweis genug sein
müssen, dass die Methode, sich vor Gericht einfach doof zu stellen, keinen
Erfolg haben konnte. Er, gestandener Professor für Ökonomie und seit 2013 in der
AfD aktiv, will nicht gewusst haben, dass es sich um eine Parteispende handelte,
als ein befreundeter PR-Unternehmer im baden-württembergischen Landtagswahlkampf
2016 für ihn im Wert von fast 90.000 Euro gratis Plakate druckte und
Werbeanzeigen schaltete. Meuthen war damals übrigens AfD-Landeschef, er hätte
also schon seines Amtes wegen die Rechtslage kennen müssen und konkret
nachfragen sollen, wer das eigentlich alles finanziert. Das Berliner
Verwaltungsgericht urteilte am Donnerstag deshalb folgerichtig: Die von der
Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von 269.400 Euro ist
zulässig.
Pech für die AfD, wurde dem von ihr gepflegten Image der Saubermannpartei, die
sich in Finanzfragen stets an das Gesetz halte, doch nun gerichtlich
widersprochen. Mit stolz geschwellter Brust tragen deren Funktionäre gerne vor,
dass sie anders als die anderen Parteien seien. Doch inzwischen kleben an der
selbst erklärten Alternative mehrere Spendenaffären. Der ähnlich gelagerte Fall
des AfD-Politikers Guido Reil wird bald vor Gericht verhandelt. Auch der Skandal
um dubiose Spenden einer Schweizer Pharmafirma über insgesamt 132.000 Euro an
Alice Weidel ist noch nicht aufgeklärt. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft
Konstanz.
Nicht nur finanziell kommt das der Partei teuer zu stehen. Es ist auch ein Stoß
von dem hohen Sockel, auf den sich die AfD selbst gehoben hat.
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Datum: 10.01.2020 - 17:41 Uhr
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