Datenschutz ist Freiheitsschutz
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gerufen, um an das erste Datenschutzabkommen europäischer Länder aus dem Jahre
1981 zu erinnern, das "Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten", auch 'Konvention 108'
genannt. Schon vor 39 Jahren wurden dazu die Grundsätze der erlaubten
Datenverarbeitung, wie die Erforderlichkeit für die Datenerhebung, der
Zweckbindungsgrundsatz oder der Informationsanspruch der Betroffenen definiert
und festgeschrieben.
Die unterzeichnenden Staaten waren und sind durch das Abkommen verpflichtet, die
Rechte und Grundfreiheiten der Menschen in der digitalen Welt zu schützen.[1]
Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN in NRW und
Bundesthemenbeauftragter für Datenschutz:
"Den Datenschutz und damit den Schutz der Persönlichkeit der Menschen zu
gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben der staatlichen Organe, und sie
versagen kläglich dabei. Auch wenn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oft
als großer Wurf bezeichnet wird, so bleibt sie doch ein zahnloser Tiger, wenn
die Grundsätze und Vorgaben nicht in weiteren Gesetzen und Verordnungen
umgesetzt werden. Selbst die Aufsichtsbehörden wurden und werden für die ihnen
zugewiesenen Aufgaben viel zu schwach ausgestattet, und dieser Zustand ändert
sich seit Jahrzehnten nicht.
Ob im Meldewesen, im Gesundheitssektor oder bei den Regeln für die
Sicherheitsbehörden, die Grundsätze privacy by design und privacy by default
werden zu oft als Fremdworte angesehen und nicht beachtet. Stattdessen werden
Bewegungsprofile und biometrische Daten zunächst von Reisenden und bald von uns
allen in großen Datenbanken gespeichert und mit der vagen Hoffnung analysiert,
Tatverdächtige einfacher auffinden zu können. Hier wird unsere Freiheit
vermeintlicher Sicherheit geopfert.
Der Wille, Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen zu schützen, fehlt auch im
Umgang mit der Kontrolle und Bewertung von Geschäftsmodellen der Wirtschaft, die
auf der Erhebung und Analyse unseres Nutzungsverhaltens digitaler Dienste
basieren. Dem hier existierenden Wildwuchs müssen Grenzen gesetzt werden, denn
schon heute ist nicht mehr gewährleistet, das Nutzerinnen und Nutzer
selbstbestimmte und nicht durch Algorithmen bestimmte Entscheidungen im Netz
treffen können.
Der Schutz unserer Daten braucht dringend Sachverstand und Weitsicht, denn es
geht nicht nur um unsere Freiheit, sondern auch um die der nachfolgenden
Generationen. Leider fehlt der Bundesregierung offenbar beides."
Quellen/Fußnoten:
[1] https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/108
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Datum: 28.01.2020 - 09:55 Uhr
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