Windkraftanlagen und 10 H: CSU-Fraktion schafft durchÄnderung der Bauordnung Rechtssicherheit
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Dazu Alexander König, stellvertretender CSU-Fraktionsvorsitzender: "Wir können rückwirkend nur die Anlagen privilegieren, bei denen ein berechtigtes schutzwürdiges Interesse der Bauherren vorliegt, weil diese auf die Rechtmäßigkeit vertrauen konnten."
"Wir schaffen Rechtssicherheit für 20 bestehende Windräder. Wir sind ein Rechtsstaat. Was rückwirkend möglich ist und was nicht, bestimmt sich nach Recht und Gesetz."
Konkret können somit im Freistaat 20 laufende Windkraftanlagen weiter betrieben werden. Diesen drohte durch eine geänderte Rechtsprechung am VGH ein möglicher Betriebsstopp. Durch die Änderung der Bauordnung werden diese Anlagen nun baurechtlich privilegiert.
Dieser Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung wird heute in erster Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags behandelt.
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Datum: 13.05.2020 - 11:44 Uhr
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