Kommentar zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes
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Die Regierenden versuchen sich bisher auf einem Mittelweg. Und es ist richtig, auch die Änderungen des Gesetzes zum Infektionsschutz nicht über einen Kamm geschert zu verdammen. Doch soziale Kriterien berühren nicht nur den Schutz vor Krankheit, sondern auch den Schutz vor ihren Folgen, also die Abmilderung der selbst verordneten Maßnahmen durch die Politik. Darüber dürfen Regierungen nicht allein entscheiden, es muss abgewogen, Betroffene müssen gehört werden, durchaus auch Demonstranten. Perfide aber ist es, das Infektionsschutz- mit Hitlers Selbstermächtigungsgesetz gleichzustellen. Man darf der Bundesregierung Anmaßung vorwerfen, kann ihr aber nicht absprechen, dass der Schutz des Lebens ihr Antrieb ist. Der böse Vorwurf unterstellt das Gegenteil. Und schlimmer: Er relativiert das Geschehen vor 87 Jahren, samt Folgen.
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Datum: 18.11.2020 - 18:34 Uhr
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