EEG Novelle, das Gemurxe geht weiter
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Immerhin konnte man sich noch dazu durchringen, die Bagatellgrenze für den Eigenverbrauch von Erneuerbare Energien (EE)-Strom auf 30 kWP anzuheben. Damit folgt man letztlich nur einer gesetzlichen Vorgabe der EU, der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie von 2018 - eine hautsächlich minimale Novelle, denn alles andere hätte zu einem Vertragsverletzungsverfahren geführt. Zumindest wurden einige der bürokratischen Hürden für den Weiterbetrieb von ausgeförderten Photovoltaik (PV)-Anlagen beseitigt.
Wichtige Themen, wie die ebenfalls von der EU untersagte Abgaben-Doppelbelastung von Speichern, oder das Problem der Personenidentität beim Eigenverbrauch, werden in der EEG-Novelle 2021 nicht einmal erwähnt. Somit bleiben Speicher weiterhin per Gesetz unwirtschaftlich, und der Anlagenbetreiber wird absurderweise formell zum Stromversorger, wenn im Firmengebäude die Kantine verpachtet ist.
"Insgesamt ein sehr enttäuschendes Ergebnis", konstatiert Martin Kollien-Glaser, Themenbeauftragter Umwelt der Piratenpartei Deutschland , und fügt hinzu: "Zur Bewältigung der Krise durch die Pandemie, und für den enorm wichtigen Klimaschutz, hätte man ein rasantes Wachstum der Erneuerbaren Energien stimulieren müssen. Stattdessen wurde erneut sicher gestellt, dass die EE nicht zu schnell wachsen, damit die alten fossilen Anlagenbetreiber noch etwas länger Geld verdienen können."
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Datum: 17.12.2020 - 19:03 Uhr
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