Kommentar zur ersten eingereichten Revision im Lübcke-Prozess

Kommentar zur ersten eingereichten Revision im Lübcke-Prozess

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(ots) - Die einen forderten lebenslang wegen Mittäterschaft, die anderen neun Jahre wegen Beihilfe zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Verurteilt wurde Markus H. in der vergangenen Woche letztlich nur wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht auf ein Jahr und sechs Monate - vergleichsweise also eine sehr geringe Strafe. Und dennoch hat er nun Revision eingelegt.

Es ist sein gutes Recht. Und eigentlich verwundert es auch nicht. Es passt zu seinem Auftritt, dem gesamten Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit süffisantem Lächeln zu folgen, auch, wenn die Familie des Toten ihm gegenüber saß. Vor allem aber sind das Lächeln des Markus H. und seine Revision ein Symbol. Dafür, dass die Strafbehörden und die Justiz offenbar nicht willens sind, sich die Neonaziszene intensiv vorzuknöpfen. Und dafür, dass das in der Szene auch angekommen ist.

Das Urteil im Lübcke-Mordfall ist insofern eine Fortschreibung des Urteils im NSU-Prozess. Zwar wurde dort Beate Zschäpe als Mitglied des Kerntrios wegen Mittäterschaft verurteilt, obwohl ihr nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie je bei einem Mord vor Ort war. Doch die wenigen anderen Mitangeklagten erhielten milde Strafen. Keiner blieb in Haft.

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