CSU-Fraktion: Regelung der "drohenden Gefahr" als kraftvolles Instrument der Polizei bestätigt / Zweifel an Verfassungsmäßigkeit endgültig ausgeräumt
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(ots) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute seine Entscheidung zur Regelung der "drohenden Gefahr" im bayerischen Polizeirecht verkündet, die entsprechenden Befugnisse im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) als verfassungskonform beurteilt und die Klagen in der Sache zurückgewiesen. Eine Änderung des PAG ist damit nicht notwendig.
Für den parlamentarischen Geschäftsführer der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Michael Hofmann sind nun alle Zweifel am PAG endgültig ausgeräumt:
"Endlich ist es höchstrichterlich bestätigt: Mit der Neuregelung der 'drohenden Gefahr' hat Bayern im Jahr 2018 eine verfassungskonforme und rechtssichere Befugnisnorm geschaffen. Das PAG bleibt damit ein kraftvolles und notwendiges Instrument für unsere Polizistinnen und Polizisten. Es ist gut, dass unsere Polizei weiterhin schwere Straftaten verhindern und frühzeitig einschreiten kann, bevor etwas Schlimmes passiert. Das war Ziel der Neuregelung und darin wurden wir voll bestätigt. Die Vorschrift ist seit Jahren in Kraft. Sie ist für die Arbeit der Polizei zu unserer aller Sicherheit notwendig und wird von der Polizei rechtmäßig angewendet. Auch das hat der Verfassungsgerichtshof so gesehen.
SPD und Grüne haben sich 2018 mit teils verfassungsfeindlichen, extremistischen Protestgruppen gemein gemacht. Sie haben Verunsicherung in der Bevölkerung und Misstrauen gegenüber der Bayerischen Polizei gesät. Wenn SPD und Grüne jetzt unisono eine Stärkung der Polizei fordern, wäre es das Mindeste gewesen, ihre damaligen Klagen in der Zwischenzeit zurückzunehmen. Die von SPD und Grünen erhobenen Bedenken gegen Art. 11 a PAG hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen. Die Menschen in Bayern können sich auch in Zukunft darauf verlassen, dass die CSU die Rechtsgrundlagen schafft, damit die Polizei wirkungsvoll schützen kann. Wir stehen unverrückbar an der Seite unserer Sicherheitsbehörden. Denn unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen Vertrauen statt Misstrauen!"
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Datum: 13.03.2025 - 15:34 Uhr
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