Härtere Gangart bei strafbefreiender Selbstanzeige erforderlich

Härtere Gangart bei strafbefreiender Selbstanzeige erforderlich

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Härtere Gangart bei strafbefreiender Selbstanzeige erforderlich



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Sachverständigenanhörung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Finanzausschuss

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:

Die heutige Sachverständigenanhörung hat unser Vorhaben eindrucksvoll bestätigt, die strafbefreiende Selbstanzeige mit dem Ziel zu überarbeiten, dass dieses Instrument künftig nicht mehr als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie missbraucht werden kann. Hierzu hatten die Koalitionsfraktionen bereits im Frühjahr dieses Jahres als Reaktion auf die Flut von Selbstanzeigen nach dem Auftauchen der Steuerhinterzieher-CDs einen eigenen Antrag eingebracht, der bei den Experten auf breite Zustimmung gestoßen ist.

Ziel der Koalitionsinitiative ist, das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie unmöglich zu machen und damit mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen. Dies wollen wir durch den Ausschluss der sogenannten Teilselbstanzeige, der Vorverlegung des Zeitpunktes der Tatentdeckung sowie einer stärkeren wirtschaftlichen Belastung der Steuerhinterzieher erreichen. Inzwischen haben auch die Finanzminister der Länder im Bundesrat einen konkreten Gesetzesvorschlag im Sinne der Koalitionsinitiative beschlossen.

Wir werden nun zügig in die parlamentarischen Beratungen für eine gesetzgeberische Umsetzung eintreten. Wir streben an, noch in diesem Jahr entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen.


CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 08.07.2010 - 00:33 Uhr
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