Bundesregierung verweigert angemessene Entschaedigung fuer Kultureinrichtungen nach Frequenzumstellu

Bundesregierung verweigert angemessene Entschaedigung fuer Kultureinrichtungen nach Frequenzumstellung

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Bundesregierung verweigert angemessene Entschaedigung fuer Kultureinrichtungen nach Frequenzumstellung



(pressrelations) - Anlaesslich des Ergebnisses der Haushaltsberatungen in der vergangenen Nacht und der gestrigen abschliessenden Beratung des SPD-Antrags "Betroffene Kultureinrichtungen nach Frequenzumstellung fuer drahtlose Mikrofone angemessen entschaedigen" erklaert der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:

Aufgrund der Versteigerung von Funkfrequenzen im Bereich der "Digitalen Dividende" koennen Betreiber funktechnischer Produktionsmittel dieses Frequenzspektrum zukuenftig nicht mehr nutzen. Die schwarz-gelbe Koalition verweigert hierfuer eine angemessene Entschaedigungsregelung. Sie bricht damit eine Zusage, die der Bund im vergangenen Jahr gegenueber den Laendern eingegangen ist. Durch diesen Wortbruch der Bundesregierung werden insbesondere Kommunen aber auch Kirchen und private Kultureinrichtungen finanziell erheblich belastet, die bei ihren Veranstaltungen auf drahtlose Mikrofone angewiesen sind. Damit sind letztlich zahlreiche kulturelle Produktionen gefaehrdet.

Als Ergebnis der gestrigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses haben sich die Koalitionsfraktionen lediglich darauf verstaendigt, fuer das kommende Haushaltsjahr Mittel in Hoehe von 70 Millionen Euro zur Verfuegung zu stellen, aus denen Zuwendungen fuer die Frequenzumstellung gezahlt werden sollen. Diese Mittel sind vor dem Hintergrund moeglicher weiterer Verhandlungen zwischen Bund und Laendern aber zunaechst gesperrt, bei denen das bisherige Angebot des Bundes bei 124 Millionen Euro liegt. Selbst diese Summe reicht bei weitem nicht aus, um die notwendigen Kosten fuer Umruestungen oder Neuanschaffungen angemessen aufzufangen. Bei Beruecksichtigung realistischer Abschreibungszeitraeume waere ein hoeherer dreistelliger Millionenbetrag erforderlich. So schaetzen die Bundeslaender die Kosten auf rund 800 Millionen Euro.

Gerne lassen sich Vertreter der Regierungskoalition fuer die noch von der grossen Koalition auf den Weg gebrachte Frequenzversteigerung feiern, weil hierdurch richtiger Weise der Ausbau des mobilen Breitbandes auch in laendlichen Raeumen ermoeglicht wird. Sie sind aber nicht bereit, die in diesem Zusammenhang eingegangenen Zusagen umzusetzen. Damit ist auch ein kuerzlich erfolgter Appell der kommunalen Spitzenverbaende in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Bruederle ungehoert geblieben. Dabei hat der Bund alleine durch die Versteigerung des betroffenen Frequenzbereichs Erloese in Hoehe von rund 3,6 Milliarden Euro erzielt, die in den Bundeshaushalt fliessen.



Erschwerend kommt hinzu, dass auch das von der Bundesregierung angestrebte Verfahren problematisch ist. Es ist nicht einmal ein Rechtsanspruch vorgesehen. Wer fruehzeitig einen Antrag stellen kann, hat noch eine Chance, von den bereit gestellten Mitteln zu profitieren. Sind die bereit gestellten Zuwendungsmittel erst einmal leergeraeumt, wuerden alle anderen in die Roehre schauen, selbst wenn sie ebenfalls die noch zu formulierenden Anspruchsvoraussetzungen erfuellen. Wieder einmal handelt die Bundesregierung unglaubwuerdig, handwerklich dilettantisch und medienpolitisch verantwortungslos. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Gespraeche mit den Laendern fortzusetzen und kurzfristig eine angemessene Entschaedigungsloesung herbeizufuehren.


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Datum: 12.11.2010 - 18:15 Uhr
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