Schaar ist bei Anti-Terror-Gesetzen nicht auf der Höhe der Zeit
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Schaar ist bei Anti-Terror-Gesetzen nicht auf der Höhe der Zeit
Extremisten und Terroristen bleiben eine reale Gefahr für unser Gemeinwesen
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hat sich zu den zur Verlängerung anstehenden Anti-Terror-Gesetzen geäußert. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings:
"Herr Schaar ist auch bei diesem Thema nicht auf der Höhe der Diskussion. Es geht dem Bundesinnenminister und der Unionsfraktion gerade nicht um eine pauschale Entfristung dieser Sicherheitsgesetze. Wir haben uns auch mit Hilfe externer Gutachter die einzelnen Befugnisse der Sicherheitsbehörden genau angesehen. Es wurde kritisch geprüft, ob die Behörden die einzelnen Befugnisse dauerhaft oder befristet weiter benötigen. Nur ein solches Vorgehen ist der nach wie vor angespannten Sicherheitslage angemessen.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass unsere Behörden nur in wenigen Fällen von diesen Befugnissen Gebrauch machen, nämlich, wenn es um Terrorverdächtige geht. Für diese Fälle brauchen die Sicherheitsbehörden effektive Mittel, um Anschläge verhindern zu können.
Der Datenschutzbeauftragte kann die Sicherheitslage in unserem Land kaum selbst beurteilen, er sollte den staatlichen Schutzauftrag aber bei seinen Ratschlägen ernsthaft berücksichtigen. Der bei ihm zum Ausdruck kommende Generalverdacht gegen unsere Sicherheitsbehörden ist unangemessen und verkennt die Sicherheitslage: Extremisten und Terroristen bleiben eine reale Gefahr für unser Gemeinwesen, wie der Anschlag auf die Berliner S-Bahn diese Woche und die Tötung zweier amerikanischer Soldaten im März zeigen.
Unsere Verfassung verlangt vom Staat, sich schützend vor Leib und Leben seiner Bürger zu stellen, das wird viel zu oft vergessen.
Hintergrund:
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte der Gesetzgeber u. a. die Befugnisse der drei Nachrichtendienste Bundesamt für Verfassungsschutz, MAD und BND befristet erweitert. Dies geschah zunächst für fünf Jahre durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002. Die Befugnisse wurden 2007 ein weiteres Mal bis zum Januar 2012 befristet. Sie ermächtigen u. a. die genannten Dienste, Auskünfte über Terrorverdächtige bei Banken, Fluggesellschaften, Post- und Telekommunikationsunternehmen einzuholen.
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Datum: 02.06.2011 - 16:00 Uhr
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