Gorch Fock: Einstellung der Ermittlungen ist kein Freifahrtsschein
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Gorch Fock: Einstellung der Ermittlungen ist kein Freifahrtsschein
"Zum Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft gehörte ausschließlich die Frage unmittelbarer Schuld am Unfall der Kadettin. Verstöße gegen den Gedanken der inneren Führung, strukturelle Ausbildungsdefizite und veraltete Sicherheitsvorkehrungen waren davon nicht erfasst. Die Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist kein Freifahrschein für Bundesregierung und Bundeswehr. In diesen Punkten muss nun dringend disziplinarisch ermittelt werden.
Die Bundesverteidigungsminister ist in der Pflicht, zeitnah einen Gesamtbericht über die Zustände an Bord der Gorch Fock und die Ereignisse nach dem Unfall vorzulegen. Darüber hinaus bleibt die Marine aufgefordert, zu erklären, warum im Zeitalter motorisierter Seefahrt gerade die offenbar gefahrenträchtige Ausbildung auf einem Segelschulschiff unabdingbar sein soll."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
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Datum: 22.07.2011 - 08:10 Uhr
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