Neues VIG stärkt Informationsrechte der Verbraucher
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Neues VIG stärkt Informationsrechte der Verbraucher
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag die Reform des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verabschiedet. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Franz-Josef Holzenkamp, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:
"Mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz geben wir den Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument für mehr Transparenz und Selbstbestimmung in die Hand. Das Gesetz bringt den Verbrauchern umfassende, schnelle und kostengünstige Informationen auf einfache Weise:
? umfassend, weil jetzt nicht nur über Lebensmittel und Kosmetika Auskunft gegeben wird, sondern auch über Spielzeug, Haushaltsgeräte und technische Verbraucherprodukte;
? schneller, weil wir die Einspruchsmöglichkeiten und -fristen für Unternehmen einschränken. Hierbei nutzen wir konsequent die verwaltungsrechtlich vorgesehenen Instrumente zur Beschleunigung der behördlichen Verfahren und übernehmen seit Jahren bewährte Regelungen aus dem Umweltinformationsrecht;
? kostengünstiger, weil erstmals alle Anfragen bis 250 Euro vollständig kostenfrei sind, bei Rechtsverstößen sogar bis 1.000 Euro;
? auf einfache Weise, weil schon eine formlose E-Mail oder ein Anruf ausreichen, um eine Anfrage zu stellen.
Die Novelle ist ein wichtiges verbraucherschutzpolitisches Vorhaben der Koalition in dieser Legislaturperiode und ein zentraler Baustein für eine Kultur der Offenheit. Mit dem neuen VIG werden die Verbraucher zu Verbündeten der redlich arbeitenden Betriebe. Als Kontrollinstanz belohnen sie gutes Wirtschaften und strafen schlechtes ab."
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Datum: 02.12.2011 - 17:15 Uhr
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