Mayer: Blockade bei Vorratsdatenspeicherung beenden
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Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus. Dazu
erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Der Zugriff auf Verbindungsdaten, die durch die Telefonanbieter
für den Fall eines richterlichen Beschlusses sechs Monate gespeichert
werden, bietet in vielen Fällen zentrale Ermittlungsansätze. Es ist
verantwortungslos, wenn das Bundesjustizministerium den Ermittlungs-
und Strafverfolgungsbehörden dieses wichtige Instrument vorenthält -
trotz eindeutiger Vorgaben der Europäischen Union. Das so genannte
Einfrieren von Daten im Verdachtsfall kann keinen Ersatz darstellen.
Dies ist vielfach belegt und gerade bei den Ermittlungen zur
Zwickauer Terrorzelle eindrucksvoll vor Augen geführt worden.
Das Schreckgespenst des Überwachungsstaates an die Wand zu malen,
ist geradezu absurd. Denn die Daten sollen nur auf richterlichen
Beschluss zugänglich sein. Zudem sollen ausschließlich
Verbindungsdaten, nicht Inhalte, gespeichert werden. Das
Bundesjustizministerium muss seine Blockadehaltung endlich
aufgegeben. Es ist unerträglich, wenn vorgeschobene Argumente die
Ermittlungsbehörden schwächen und zusätzlich erhebliche
Strafzahlungen einfach in Kauf genommen werden. Denn bei einer
Verurteilung droht Deutschland für die Nichtumsetzung der Richtlinie
eine Strafe von 32,5 Millionen Euro, die sich mit jedem weiteren Tag
um 80.000 Euro erhöhen würde. Es ist an der Zeit, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der den praktischen Notwendigkeiten sowie den rechtlichen
Vorgaben ausgewogen Rechnung trägt."
Hintergrund:
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die
Mitgliedsstaaten zu Zwecken der Strafverfolgung Verbindungsdaten
mindestens sechs Monate speichern zu lassen.
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
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Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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Datum: 23.04.2012 - 16:54 Uhr
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