WAZ: Tempo 30 - das geht längst
- Kommentar von Dietmar Seher
ID: 661935
die in ihnen trotzdem die widersprüchlichsten Gefühle auslösen
können: Als Autofahrer möchten sie ungehindert Gas geben. Als Eltern
sind sie besorgt, wie sicher ihre Kinder auf dem Schulweg sind. Also:
Sollte es ein generelles Tempo 30 in Städten geben?
Sozialdemokratische und grüne Verkehrspolitiker fordern langsames
Fahren als "Regel" innerorts. Sie wollen es nach einem Wahlsieg per
Gesetz festlegen. SPD-Obere macht das nervös: Was den Wählern in der
Elternrolle gefallen mag, könnte sie am Steuer ärgern... Die deutsche
Politik beschäftigt sich mit dem Thema seit 1982. Damals hatte dies
die Verkehrssicherheits-Kommission unter dem CSU-Mann Hermann Höcherl
vorgeschlagen. Tempo 30-Zonen sind seit 2001 in jedem Wohngebieten
möglich. Geschützt durch die Begrenzung sind Schulen, Kindergärten
und Krankenhäuser. Unter anderem dieser Regelung ist der langjährige
Rückgang der Verkehrsopferzahlen zu verdanken. Keiner braucht den
Schutz mehr als die Kinder. Aber die Debatte läuft falsch. Denn das
Gesetz erlaubt es den Kommunalpolitikern längst, auch große Teile des
Straßennetzes so auszuschildern. München macht es, 80 Prozent der
Stadt sind Langsamfahrstelle. Warum handeln andere Stadtväter nicht -
der Kinder wegen?
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.06.2012 - 19:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 661935
Anzahl Zeichen: 1585
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 193 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Tempo 30 - das geht längst
- Kommentar von Dietmar Seher"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).