WAZ: Juristische Fehler schaden dem Opfer. Kommentar von Stefan Wette
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Außenstehenden kaum zu ermessen. Es ist dennoch nachzuvollziehen,
dass die Entscheidung des Landgerichts Essen auf die Angehörigen des
im Wachkoma liegenden Gladbeckers Kevin Schwandt herzlos wirken muss.
Aus formalen Gründen nimmt sie ihnen die Möglichkeit, gegen das aus
ihrer Sicht zu milde Urteil des Jugendschöffengerichts Gladbeck in
der Berufung vorzugehen. Ein Jahr Haft mit Bewährung hatte ein
18-Jähriger bekommen, der den 21-Jährigen auf dem Gladbecker
Stadtfest mit einem Faustschlag niedergestreckt hatte. Es gab Gründe
für das Urteil. Das Jugendstrafrecht kennt keine Vergeltung, es ging
um die individuelle Schuld des nicht vorbestraften Angeklagten.
Trotzdem muss die ablehnende Haltung des Landgerichts juristisch
geprüft werden. Vieles spricht dafür, dass die Anwälte der Familie
Fehler machten, als sie die Vollmacht der Mutter nicht genau prüften.
Aber das hätte dann auch dem Amtsgericht Gladbeck auffallen müssen,
als es in erster Instanz die Nebenklage zuließ. Kevins Mutter als
juristischer Laie dürfte diese Fehler wohl am wenigsten erkannt
haben. Aber ihr werden sie angelastet, wenn sie versucht, für ihren
behinderten Sohn weiter zu kämpfen. Traurig.
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Datum: 29.07.2012 - 19:26 Uhr
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