Das Telefon Drückerkolonne des 21. Jahrhunderts?
Datenschutz: Einschränkungen im Adresshandel und der Adressnutzung
Das Telefon Drückerkolonne des 21. Jahrhunderts?(firmenpresse) - Auch im Jahr 2008 stieg die Zahl der Werbeanrufe stetig und einhergehend die allgemeine Ablehnung gegen diese Art der Kontaktaufnahme. Laut Verbraucherschutzbericht 2008 missbilligen mittlerweile 82% der Bundesbürger diese Art der Werbung.
Die Folge: Ausbruch von politischem Aktionismus. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), in dem die Regeln zur unerwünschten Werbung festgeschrieben sind, hat sich bis dato als wenig wirksam erwiesen und befindet sich somit zurecht in der Novellierung.
Das Telefon darf nicht zur Drückerkolonne des 21. Jahrhunderts werden. Das haben auch die Verbandsinstitutionen der Branche erkannt. Die Call-Center Verbände DDV und CCF gehen mit dem gemeinsam entwickelten „Ehrenkodex“ als Standard für Direktmarketing-Maßnahmen gegen die schwarzen Schafe der Branche vor. So hatte der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) in einem jüngsten Fall des Datenmissbrauchs Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach erstattet und somit aktiv zur Aufklärung gegen den Missbrauch von Adressdaten beigetragen.
Eine Verschärfung der bereits bestehenden Gesetzeslage oder sogar ein Verbot des Adresshandels bzw. der gewerblichen Adressnutzung lehnt DDV-Vizepräsident Trapp jedoch ab: "Datenmissbrauch ist kriminell und durch bestehende Gesetze bereits verboten und sanktioniert. Es läuft entschieden etwas aus dem Ruder, wenn jetzt der Eindruck erweckt wird, das Adressgeschäft per se sei fragwürdig.“
Die Folgen eines Generalverbots für die Wirtschaft und den Wettbewerbsstandort Deutschland wären fatal! „Man stelle sich vor, das Telefon als Instrument zur werblichen Kontaktaufnahme würde gesetzlich untersagt werden - im Sinne der Verbraucherschutzrechte noch sinnvoll, aber im Bereich der Kommunikation unter Gewerbetreibenden ein eindeutiger Nachteil.“ so F. Alexander Kep, Dialogmarketingbeauftragter der Schleinig Marketing Service GmbH aus Frankfurt am Main und fügt an: „Ohne bereits existierende Geschäftsbeziehung, ja ohne förmliche Einwilligungserklärung, ist bei strenger Gesetzesauslegung bereits jetzt jede Email, jeder Anruf - auch im gewerblichen Bereich - abmahnfähig. Nur Kommunikationsdienstleister, die erwiesenermaßen nach ethischen und moralischen Grundsätzen handeln und mit der rechtlichen Situation vertraut sind, sind befähigt Outbound-Themen kompetent und seriös umsetzen.“
Die praktisch relevanten Fragen zum Adresshandel und zur Nutzungsproblematik werden aktuell von der Politik nicht gelöst, sondern an die Gerichte übertragen. Die Folge ist demnach ein hoher Grad an Rechtsunsicherheit. Es gilt, die Novellierung zum Schutze der Verbraucher unter besonderer Berücksichtigung des gewerblichen Dialoges zu forcieren.
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Datum: 20.03.2009 - 11:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 20.03.2009
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