Westfalenpost: Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen verzögert sich in NRW
Es ist wahr: Schulministerin Löhrmann hat ihre
zeitliche Zielmarke für den Rechtsanspruch auf Inklusion nicht
einhalten können. Trotzdem - oder gerade deshalb - ist die Ministerin
nicht gescheitert: Das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht
behinderten Kindern verlangt sorgfältige Planung und die
Berücksichtigung breiter Interessen. Wer die Inklusion im
Hauruck-Verfahren durchsetzen will, handelt unverantwortlich.
Noch sind zu viele Fragen offen: Wie steht es um die
Finanzierung? Gibt es genug Förderlehrer? Was wird aus den
Förderschulen? Eltern von behinderten wie nicht behinderten Kindern
fürchten, dass Inklusionsklassen nicht ausreichend vorbereitet sind.
Politik muss Ängste und Kritik ernst nehmen, wenn das ehrgeizige
Bildungsprojekt gelingen soll.
Löhrmann hat einen schweren
Stand: Vielen geht die Inklusion zu schnell, anderen nicht schnell
genug. Die Empörungswelle auf ihren Referentenentwurf hat die
Ministerin aufgeschreckt. Noch gibt Löhrmann die Hoffnung nicht auf,
dass im Laufe des Jahres trotz der widerstreitenden Interessen ein
Konsens erzielt werden kann. Aber klar ist auch: Sorgfalt geht vor
Schnelligkeit. Die schrittweise Umsetzung der Inklusion ist der
richtige Weg,
Die Inklusion eignet sich nicht für den
Parteienstreit. Die Organisation des gemeinsamen Lernens ist eine
Mammutaufgabe, die zunächst in Vorreiterschulen erprobt werden soll.
Landesschulministerin Löhrmann wird mit der Kritik leben müssen, dass
sie die Inklusion zunächst nur halbherzig umsetzt. Der Vorwurf ist
unberechtigt.
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Datum: 14.01.2013 - 19:30 Uhr
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