Telefonkosten als Werbungskosten ab einwöchigem Auswärtseinsatz steuerlich abziehbar
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Beruflich veranlasster Mehraufwand
Telefonkosten sind als Werbungskosten abziehbar
Die Telefonkosten sind durchaus als Werbungskosten abziehbar, sobald die Auswärtstätigkeit eine Dauer von mindestens einer Woche umfasst...
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Datum: 12.02.2013 - 08:45 Uhr
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