Kalb: Interessen kleiner und mittlerer Institute gewahrt
ID: 873403
Umsetzung der Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von
Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die
Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und
Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Dazu erklärt
der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
"Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie, die für die europaweite
Einführung des, Basel III'-Regelwerks steht, machen wir das
Finanzsystem insgesamt krisenfester. Qualität und Quantität des
Eigenkapitals der Banken werden bis zum Jahr 2019 schrittweise erhöht
und Kapitalerhaltungspuffer eingeführt. Ausreichende Übergangsfristen
beugen einer möglichen Gefährdung der Konjunktur vor.
Dabei haben wir auf die Interessen der kleineren und mittleren
Kreditinstitute Rücksicht genommen und dem Proportionalitätsprinzip
Rechnung getragen, je nach Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte
eines Institutes gelten abgestufte Anforderungen. Dies spiegelt sich
zum Beispiel in der Risikogewichtung wieder:
-Privatkunden- und Mittelstandskredite werden bei der
Eigenkapitalunterlegung weiterhin nur mit 75 Prozent gewichtet. Es
erfolgt somit keine Mehrbelastung mit Eigenmitteln gegenüber dem
Ist-Zustand. Zugleich wurde die Kreditsumme von 1 Millionen Euro auf
1,5 Millionen Euro erhöht.
-Intergruppenforderungen (auch für alle Institute im Verbund der
Sparkassen sowie der Volks- und Raiffeisenbanken) werden mit 0
Prozent Risiko gewichtet.
-Hypothekarkredite zu Wohnzwecken werden mit 35 Prozent,
Hypothekarkredite zu Gewerbezwecken mit 50 Prozent gewichtet.
Auch bei den Liquiditätsregeln, den Großkreditregeln und den
Governance-Regeln haben wir zahlreiche Erleichterungen für kleine und
mittlere Institute erreicht."
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
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Datum: 16.05.2013 - 16:36 Uhr
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