Europäischer Gerichtshof entscheidet am 18. Juli über Transparenz der europäischen Justiz
ID: 1511607
entscheiden die Gerichte der EU? Erhalten Presse und Öffentlichkeit
in wichtigen Grundsatzprozessen Zugang zu den Argumenten und Anträgen
der Beteiligten? Oder müssen Verfahrensbeteiligte gar mit einer
Strafe rechnen, wenn sie Schriftsätze an Presse oder Öffentlichkeit
herausgeben? Über diese Fragen entscheidet morgen der Europäische
Gerichtshof (EuGH) im Zuge der Behandlung einer Klage des
Bürgerrechtlers Patrick Breyer von der Piratenpartei Deutschland
(EU-Kommission vs. Breyer, Rechtssache C-213/15 P).[1]
Weil der EuGH bisher keinen Zugang zu eingereichten Argumenten und
Anträgen gewährt, verlangte Breyer von der EU-Kommission die
Herausgabe österreichischer Schriftsätze zur Nichtumsetzung der
umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. In erster Instanz wurde die
Kommission zur Herausgabe verurteilt und ist dem nachgekommen [2],
jedoch nicht ohne Berufung gegen das Urteil einzulegen. Neben der
Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils fordert die Kommission vom
EuGH eine Kostenstrafe gegen Breyer, weil er die im aktuellen
Verfahren gewechselten Schriftsätze anonymisiert auf seiner Homepage
veröffentlicht hat.[3]
"Die Transparenz der europäischen Justiz ist mangelhaft. In Zeiten
der Legitimationskrise weckt diese Intransparenz eher Misstrauen als
das Vertrauen in die EU zu fördern. Gerechtigkeit braucht
Öffentlichkeit", erklärt Breyer, ehemals Vorsitzender der
PIRATEN-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein, seine Klage.
"Prozesse vor dem obersten EU-Gericht dürfen keine Geheimverfahren
sein! Nach Transparenz schreien besonders Fälle, in denen EU-Gerichte
über Massenüberwachungsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung
entscheiden. Die Gültigkeit solcher Eingriffe in unsere Grundrechte
geht uns alle an. Es geht mir nicht nur um die Transparenz des EuGH
als europäischem Verfassungsgericht, sondern auch um Pressefreiheit
und die demokratische Kontrolle von Regierungen in laufenden
Verfahren", begründet Breyer. Presse und Öffentlichkeit dürften in
Grundsatzprozessen mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger nicht
vor vollendete Tatsachen gestellt werden. "Die Argumentation und
Anträge der Regierungen in Grundsatzprozessen müssen der öffentlichen
Kontrolle unterworfen werden. In einer Demokratie ist die
Staatsgewalt der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig,
auch für ihr Verhalten vor Gericht", so Breyer weiter.
Auch Generalanwalt Bobek plädierte im Dezember für einen
umfassenderen Zugang zu Dokumenten des Gerichtshofs.[4] Der
Gerichtshof solle seine bisherigen restriktiven Zugangsregelungen
überdenken. Schriftsätze könnten sowohl in abgeschlossenen als auch -
in beschränkterem Umfang - in anhängigen Rechtssachen öffentlich
zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus regt der Generalanwalt an,
Parteischriftsätze künftig auf der Website des Gerichtshofs zu
veröffentlichen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in
Straßburg gewährt schon heute öffentlichen Zugang zu eingereichten
Schriftsätzen.
Quellen:
[1] Termin zur Urteilsverkündung: http://ots.de/IRIva
[2] Veröffentlichte Schriftsätze nach erstinstanzlicher Verurteilung
der EU-Kommission: http://www.patrick-breyer.de/?p=561245#Neubescheid
[3] Prozessdokumentation: http://www.patrick-breyer.de/?p=561245
[4] Schlussanträge des Generalanwalts (Pressemitteilung):
http://ots.de/JNBCK
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Datum: 17.07.2017 - 15:04 Uhr
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